Details zu den Berwerbingsunterlagen-Bildende Kunst

Vorauswahl

Die eingereichten Mappen werden einer Vorauswahl unterzogen. Die von der Zulassungskommission ausgewählten Bewerber werden zu einer mehrtägigen Eignungsprüfung an die Hochschule für Bildende Künste eingeladen.

Sollten die eingereichten Arbeiten den künstlerischen Anforderungen nicht genügen, erfolgt eine Mitteilung, dass für Sie die Prüfung beendet ist. Eine schriftliche Bewertung Ihrer Arbeiten ist auf Grund der Vielzahl der Studienbewerber nicht möglich. Sie erhalten Ihre eingereichten Arbeiten entsprechend Ihrer Angabe auf dem Teilnehmerformular zurück (persönliche Abholung bzw. Postversand auf Ihre Kosten). Eine Rücksendung durch die Hochschule kann nur ohne Haftung und auf Kosten des Bewerbers erfolgen (unfrei, ohne Einschreiben und Versicherung). Zur Rücksendung ins Ausland ist ausreichendes Rückporto beizufügen. Bei gewünschtem Postversand (Angabe auf dem Teilnehmerformular) sind der Mappe je ein Durchschriftsatz der Post  oder eines Paketversands mit Ihrer Adresse beizufügen (Absenderfeld bitte freilassen).

Eine Aufbewahrungspflicht der Hochschule für Arbeitsproben besteht nur für die Dauer von drei Monaten. Für eingereichte Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Nicht abgeholte  künstlerische Arbeiten werden vernichtet.

Eignungsprüfung

Der Termin für die Eignungsprüfung liegt jährlich in den Monaten Februar bis April. Die Eignungsprüfung umfasst:

1. einen künstlerisch-praktischen Teil mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen und
2. ein fachbezogenes Gespräch mit dem Bewerber bzw. der Bewerberin

Die Auswahl der Bewerber, die die Eignungsprüfung bestanden haben, trifft die Zulassungskommission. Das Prüfungsergebnis wird allen Teilnehmern innerhalb von vier Wochen schriftlich mitgeteilt.
Die zur Eignungsprüfung eingeladenen Bewerber erhalten ihre Mappen nach Beendigung der Prüfung persönlich zurück. Infolge der Vielzahl der Bewerber können wir keine schriftliche Bewertung der Arbeiten abgeben.

Zulassung

Die Zulassung zum Studium regelt die Immatrikulationsordnung der Hochschule für Bildende Künste Dresden. Nach bestandener Eignungsprüfung erhalten die Studienbewerber die Zulassung der Hochschule für Bildende Künste Dresden, in der Regel für das auf die Bewerbung folgende Wintersemester. Die Unterlagen für den Studienbeginn werden im Monat August vom Referat für Studienangelegenheiten versandt. Bei nicht bestandener Eignungsprüfung kann sich der Studienbewerber zum nächsten Termin erneut bewerben.

Für die Zulassung zum Studium Bildende Kunst gelten im Einzelnen folgende Bedingungen:

1. Nachweis der Hochschulreife
2. Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung in der gewählten Studienrichtung

Das Studium an der Hochschule für Bildende Künste beginnt im Regelfall zum Wintersemester. Die jährliche Zulassung regelt sich nach der Anzahl der freien Studienplätze.