Meisterschüler

Dauer: 4 Semester


Details zur Bewerbung:

Für die Bewerbung zum Meisterschülerstudium sind bis spätestens 4. Juli des Jahres folgende Unterlagen im Referat für Studienangelegenheiten, Güntzstraße 34, 01307 Dresden einzureichen:

  • formloser Antrag für das Meisterschülerstudium
  • Bewerberbogen mit einem Lichtbild
  • tabellarischer Lebenslauf
  • das für den Studiengang entsprechende Diplom und Hochschulzeugnis
  • schriftliche Zustimmungserklärung des Hochschullehrers, bei dem das Meisterschülerstudium erfolgen soll
  • Darstellung des künstlerischen/wissenschaftlichen Vorhabens mit zeitlichen Abläufen

Absolventen, die nicht im gleichen Jahr an der HfBK ihr Diplom abgelegt haben, reichen bitte zusätzlich eine umfassende und mit Ihrem Namen versehene Dokumentation 
ihrer künstlerischen  Arbeiten ein. Bei der Einreichung der Dokumentation Ihrer künstlerischen Arbeiten ist folgendes zu  beachten:

Grundsätzlich sind die Arbeiten nicht als Original, sondern in Reproduktion als Dokumentation (Portfolio u.a.) abzugeben. Hierzu zählen Fotos, Videos, CD Rom, Kataloge oder Kleinbilddias. Eine  Ausnahme bilden grafische Arbeiten: Hier können bis zu 10 Originale (ungerahmt und höchstens A1) in einer entsprechenden Präsentationsmappe eingereicht werden.

Nach dem ersten bzw. zweiten Jahr des Meisterschülerstudiums ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung bis 4. Juli einzureichen:

  • ein Gutachten des betreuenden Hochschullehrers
  • ein Bericht über den Stand des Meisterschülerstudiums
  • sowie eine Dokumentation (Informationen zur Dokumentation siehe oben) Ihrer künstlerischen Arbeiten aus dem entsprechenden Jahr Ihres Meisterschülerstudiums.

Für die eingereichten Arbeiten kann die Hochschule während der Dauer ihres Verbleibs an der HfBK keine Haftung übernehmen.
Die Meisterschülerkommission befindet über die eingereichten Anträge nach der Diplomvergabe im Fakultät I Ende Juli. Die Antragsteller erhalten vom Referat für Studenten- und Studienangelegenheiten bis zum 15.8. des Jahres Mitteilung über die Entscheidung der Meisterschülerkommission. Die Arbeiten können ab 1. August wieder abgeholt werden. Eine Aufbewahrungspflicht der Hochschule  besteht nur für die Dauer von 3 Monaten. Für eingereichte Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Nicht abgeholte Bewerbungsunterlagen werden vernichtet.

Frau Hintelmann
Zimmer Nr. 209
Tel. 0351 4402 2141
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