Bis spätestens 15. Januar 2012 (Poststempel) sind die Bewerbungsunterlagen, sowie die Mappe getrennt einzureichen:
1. Bewerbungsbogen
2. tabellarischer Lebenslauf
3. ein Passbild
4. beglaubigte Zeugnisabschriften
5. Darstellung der persönlichen Entwicklung und des Studienwunsches
6. nur für Bewerber des Studiengangs Bildende Kunst: Angabe des gewünschten Studienschwerpunktes
7. nur für Bewerber des Studienganges Restaurierung: Angabe der Fachklasse
8. Nachweis der studienbezogenen Praktika (außer bei dem Studiengang Bildende Kunst)
9. Zulassungsantrag
10. Nachweis über die Einzahlung der Bewerbergebühr in Höhe von 30,00 €
11. einen mit Ihrer Adresse beschrifteten und frankierten A-4-Umschlag für die Rücksendung der eingereichten
Bewerbungsunterlagen
Verwenden Sie bitte für die Präsentation der Bewerbungsunterlagen keine Klarsichtfolien bzw. -hüllen, Hefter oder Ordner. Reichen Sie die Bewerbungsunterlagen als lose Blätter in der angegebenen Reihenfolge in einem Umschlag ein, es erleichtert uns die Arbeit.
Die Bewerbungsunterlagen Sie per Post bitte an die Adresse:
Hochschule für Bildende Künste Dresden
Referat für Studienangelegenheiten
Studiengang: …………………………
Güntzstraße 34
01307 Dresden
Die Mappe senden Sie per Post bitte an die Adresse:
Hochschule für Bildende Künste Dresden
Referat für Studienangelegenheiten
Studiengang: …………………………
Güntzstraße 34
01307 Dresden
Abgabe der Bewerbungsunterlagen und der Mappe bitte nur Montag bis Freitag in der Zeit von 8 – 18 Uhr.
Die Hochschule ist zwischen Weihnachten und Neujahr vom 23.12.11 – 01.01.12 geschlossen.
Die eingereichten Arbeiten sind bereits Bestandteil der künstlerischen Eignungsprüfung. Wir bitten Sie deshalb, den oben genannten Einreichungstermin unbedingt einzuhalten.
Bitte versehen Sie Ihre Mappe und alle darin enthaltenen Arbeiten deutlich lesbar mit Ihrem Vor- und Familiennamen sowie mit Ihrer Heimatadresse - keine Schriftstücke beilegen! Wir bitten Sie auch den Studiengang, für den Sie sich bewerben, auf der Verpackung bzw. auf der Mappe deutlich zu vermerken, um Ihre Mappe an die entsprechende Zulassungskommission des Studienganges weiterleiten zu können.
Bewerbungsunterlagen, die zu spät kommen bzw. diesen Anforderungen nicht genügen, können nicht bearbeitet werden.
Die eingereichten Mappen werden einer Vorauswahl unterzogen. Die von der Zulassungskommission der Studienrichtung ausgewählten Bewerber werden zu einer mehrtägigen Eignungsprüfung an der Hochschule für Bildend Künste eingeladen.
Sollten die eingereichten Arbeiten den künstlerischen Anforderungen nicht genügen, erfolgt eine Mitteilung, dass für Sie die Prüfung beendet ist. Sie erhalten Ihre eingereichten Arbeiten entsprechend Ihrer Angabe auf dem Antrag auf Zulassung zurück (persönliche Abholung bzw. Postversand auf Ihre Kosten). Eine Rücksendung durch die Hochschule kann nur ohne Haftung und auf Kosten des Bewerbers erfolgen (unfrei, ohne Einschreiben und Versicherung). Zur Rücksendung ins Ausland ist ausreichendes Rückporto beizufügen. Bei gewünschtem Postversand (Angabe auf dem Antrag auf Zulassung) sind der Mappe je ein Durchschriftsatz der Post oder eines Paketversands mit Ihrer Adresse beizufügen (Absenderfeld bitte freilassen).
Eine Aufbewahrungspflicht der Hochschule für Arbeitsproben besteht nur für die Dauer von 1 Monaten nach Rechtskraft Ihres Bescheides. Für eingereichte Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Nicht abgeholte Bewerbungsunterlagen werden vernichtet.
Der Termin für die Eignungsprüfung liegt jährlich in den Monaten Februar bis April.
Die Eignungsprüfung umfasst:
Die Auswahl der Bewerber, die die Eignungsprüfung bestanden haben, trifft die Zulassungskommission der Studienrichtung. Über das Ergebnis der Eignungsprüfung erhalten Sie dann einen Bescheid bis zu dessen Rechskraft Ihre Arbeiten noch an der Hochschule verbleiben (Monatsfrist nach Bekanntgabe).
Die Zulassung zum Studium regelt die Immatrikulationsordnung der Hochschule für Bildende Künste Dresden. Die Unterlagen für den Studienbeginn werden im Monat August vom Referat für Studienangelegenheiten versandt.
Das Studium an der Hochschule für Bildende Künste beginnt im Regelfall zum Wintersemester.
Die jährliche Zulassung regelt sich nach der Anzahl der freien Studienplätze.