Exmatrikulation

Die Exmatrikulation erfolgt:

  • nach Abschluss des Studiums
  • nach wiederholter nicht bestandener Prüfung
  • auf eigenen Wunsch (z. B. Hochschulwechsel)
  • bei unterlassener Rückmeldung
  • aus disziplinarischen Gründen

Der Exmatrikulationsantrag ist dem Fachklassenleiter (in der Regel ein Professor des betreffenden Studienganges) vorzulegen und unterschreiben zu lassen.

Anträge für das Wintersemester 2011/ 2012