Ausbildungsförderung

Die Studierenden können bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Auskünfte erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung. Anträge sind zu richten an:

Studentenwerk Dresden
Amt für Ausbildungsförderung
Fritz-Löffler-Str. 18
01069 Dresden
Tel.: 0351–46 97 50
http://www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung/

Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, wenn spätestens in diesem Monat ein schriftlicher Antrag gestellt worden ist. Wer den Antrag später stellt, erhält Ausbildungsförderung erst vom Beginn des Monats in dem der Antrag gestellt wurde.

Studierenden wird Ausbildungsförderung zu 50 % bezuschusst und zu 50 % als Darlehen gewährt. Darüber hinaus gibt es für Studierende höherer Semester an den Hochschulen der Bundesrepublik zahlreiche Fördermöglichkeiten, die teilweise personenbezogen und teilweise sachbezogen vergeben werden.