Gasthörerschaft

Bewerber, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen möchten, können für diese eine Gasthörerschaft beantragen. Den Antrag erhalten Sie im Referat für Studienangelegenheiten. Er muss sich konkret auf eine bzw. mehrere bestimmte Lehrveranstaltungen beziehen. Gasthörer können an diesen Lehrveranstaltungen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten teilnehmen. Gasthörer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, können jedoch keine Prüfungen ablegen.

Gasthörer sind nicht Mitglied der Hochschule (Gasthörer werden nicht immatrikuliert). Die Gasthörergebühr beträgt 40.- Euro je Semester.

Ansprechpartnerin:
Rosemarie Dethloff
Tel.:0351.4402-2140
dethloff@serv1.hfbk-dresden.de