Die Studierenden sind während des Studiums gegen die Folgen eines mit dem Studium unmittelbar zusammenhängenden Unfalls versichert. Grundsätzlich müssen Studenten krankenversichert sein.
Nicht selbst versicherungspflichtig sind Studierende, die im Rahmen einer Familienversicherung über die Eltern oder den Ehegatten mitversichert sind (im Regelfall bis zum 25. Lebensjahr).
Dies gilt nicht für Studenten, die verheiratet sind oder Kinder haben, wenn Ehegatte oder Kinder nicht krankenversichert sind.
Eine Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse ist bei der Einschreibung und bei Wechsel der Krankenkasse vorzulegen.
Die studentische Krankenversicherung kann bei jeder Krankenkasse abgeschlossen werden. Eine studentische Krankenversicherung kann höchstens bis Abschluss des 14. Fachsemesters spätestens aber bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres abgeschlossen werden.