Studieren mit Kind

Ein Studium mit Kind zu absolvieren ohne dass eine der beiden Seiten zu
kurz kommt ist nicht einfach und es gibt vieles dabei zu beachten. Hier ein paar wichtige Informationen, die Euch dabei nützlich sein können.

Wegen der bevorstehenden Geburt ihres Kindes können Studentinnen ein Urlaubssemester beantragen. Auch für die daran anschließenden Semester – bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes – können sich Mütter oder Väter beurlauben lassen und diese Zeit auch teilen. Wichtig aber: Jedes Urlaubssemester muss neu (und rechtzeitig!) beantragt werden.

In der Zeit der Beurlaubung wegen Kindererziehung ist es den Studenten gestattet, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Scheine zu erwerben und auch Prüfungen abzulegen. Auf eine Sonderbehandlung in Prüfungssituationen können gestresste Eltern aber nicht bauen. So ist eine Prüfungsverschiebung nur im Falle einer ärztlich attestierten Krankheit oder Behinderung und im Ausnahmefall auch bei einer Erkrankung des Kindes möglich. Ob Eltern in Härtefällen auf „Kulanz” beim jeweiligen Prüfungsausschuss hoffen können, sollten sie besser vorher herausfinden.