Internationale BewerberInnen und geflüchtete Studieninteressierte
Nach einer Übersicht aller an der Hochschule für Bildende Künste angebotenen Studiengänge geben wir Ihnen wichtige Hinweise für ein Studium in Deutschland.
An der Hochschule für Bildende Künste Dresden gibt es zwei Fakultäten mit folgenden Studienrichtungen:
- Fakultät I (Regelstudienzeit 10 Semester, Abschluss: Diplom)
Bildende Kunst - Fakultät II (Regelstudienzeit 10 Semester, Abschluss: Diplom)
Restaurierung mit den Spezialisierungsrichtungen:- Kunsttechnologie, Konservierung und Restaurierung von Malerei auf mobilen Bildträgern
- Kunsttechnologie, Konservierung und Restaurierung von Bildwerken und Raumausstattungen
- Kunsttechnologie, Konservierung und Restaurierung von Wandmalerei und Architekturfarbigkeit
(Regelstudienzeit 10 Semester, Abschluss: Diplom)
Theaterdesign
(Regelstudienzeit 8 Semester, Abschluss: Diplom-Designer) mit den Studienrichtungen:- Kostümdesign
- Maskenbild
- Szenische Malerei
- Theaterplastik
Studium für Graduierte
Für Graduierte werden Aufbaustudiengänge in folgenden Fachrichtungen angeboten:
- Bildende Kunst (Meisterschülerstudium)
- Bühnen- und Kostümbild (Meisterschülerstudium)
- Aufbaustudiengang KunstTherapie (Diplom)
Für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber gelten weitestgehend dieselben Bedingungen und Verfahren wie für deutsche Bewerberinnen und Bewerber.
Neben den erforderlichen Sprachkenntnissen müssen Sie lediglich ein Äquivalent zur deutschen Hochschulzugangsberechtigung nachweisen.
Hier einige Hinweise zur Hochschulzugangsberechtigung :
- Ob Ihr ausländischer Schulabschluss - ggf. in Verbindung mit Studienzeiten im Heimatland - der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist, können Sie selbst in der Datenbank „anabin“ (der deutschen Kultusministerkonferenz – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) nachsehen.
- Bitte beachten Sie insbesondere die länderspezifische Vorgaben:
- China: APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle Peking im Original
- Georgien: Zeugnisse müssen mit einer Apostille versehen sein
- Indien: APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle im Original oder digital signiert. Einreichung bis zur Immatrikulation möglich.
- Iran: Zeugnisse müssen als von der Deutschen Botschaft in Teheran beglaubigte Kopien vorgelegt werden. Eine Vorlage legalisierter Kopien kann in Einzelfällen notwendig sein.
- Mongolei: APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle Ulan Bator im Original, wenn vorhanden
- Vietnam: APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle Hanoi im Original
- Ausländischen Zeugnissen ist grundsätzlich eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen, deren Richtigkeit durch die zuständige deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder Übersetzer in der Bundesrepublik Deutschland beglaubigt ist
Details zu den Bewerbungsformalitäten der einzelnen Studiengänge finden Sie hier.
Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung Ihres Deutschlandaufenthalts. Aller Erfahrung nach benötigen Sie mindestens ein Jahr von der ersten Anfrage bis zum Studienbeginn.
Bei den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Generalkonsulate) können Sie Informationen über Studienmöglichkeiten und Einreiseformalitäten erhalten.
In den Außenstellen und Informationszentren (Information Centre, IC) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) können Sie sich unter anderem über Studien- und Förderungsmöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland informieren (siehe auch www.daad.de).
Wenn Sie Ihr gesamtes Studium an unserer Hochschule absolvieren möchten, benötigen Sie spätestens zur Immatrikulation ein Sprachzeugnis Deutsch B2 (TestDaF, DSH, Goethe) mit der Note mindestens GUT.
Für den Aufbaustudiengang KunstTherapie ist ein Sprachniveau Deutsch C1 nach dem Europäischen Referenzrahmen nachzuweisen. Hierzu werden folgende Zertifikate anerkannt:
- Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF), sofern in allen vier Teilprüfungen mindestens die Stufe TDN 4 erreicht wurde.
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), sofern die DSH mit mindestens der Stufe DSH-2 abgeschlossen wurde.
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II (DSD II).
- Telc Deutsch C1 Hochschule,
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS).
- Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen sowohl für die Eignungsprüfung als auch für den Antritt des Studiums.
Die Termine der Eignungsprüfungen finden Sie hier: https://www.hfbk-dresden.de/studium/bewerbung/termine
Informationen zur Beantragung eines Visums finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt
https://www.study-in-germany.com/de/studium-planen/voraussetzungen/visum/
Die Neuaufnahme zum Studium ist wieder zum Wintersemester 2025/26 möglich. Ein Hochschulwechsel kann zum Sommersemester 2025 erfolgen (Frist für Antragstellung: 01.01.2025)
Voraussetzung für die Einschreibung für einen Studiengang an der HfBK Dresden ist der Nachweis einer künstlerischen Eignung sowie einer Zugangsberechtigung zu Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland.
Ob Ihr ausländischer Schulabschluss - ggf. in Verbindung mit Studienzeiten im Heimatland - der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist, können Sie selbst in der Datenbank „anabin“ (der deutschen Kultusministerkonferenz – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) nachsehen.
Studieninteressierte, die erst zum Wintersemester 2025/26, d.h. ab Oktober 2025, ein Studium aufnehmen möchten, bewerben sich zu den regulären Fristen. Informationen dazu und zum Standard-Bewerbungsverfahren der HfBK Dresden für Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen finden Sie hier.
Für Geflüchtete, die nach dem 01.01.2025 in Deutschland registriert werden, besteht die Möglichkeit, sich in einem vereinfachten Bewerbungsverfahren außerhalb der regulären Verfahren und Fristen (spätestens jedoch bis zum 01.07.2025) um einen Studienplatz zu bewerben.
Neuaufnahme eines Studiums mit angestrebtem Abschluss an der HfBK Dresden
Für die Prüfung einer Zulassung außerhalb des Standard-Bewerbungsverfahrens reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Bewerbung mit dem Bewerbungsbogen
- Nachweis der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gemäß § 24 AufenthG
- Einreichung des Antrags zusammen mit den im Bewerbungsbogen aufgeführten Unterlagen beim Referat für Studienangelegenheiten (referat-sta@hfbk-dresden.de)
- Hinweise zu den Vorpraktika/Hospitationen bzw. adäquate Praxiserfahrungen finden Sie hier
- Künstlerische Arbeitsproben in einer zusammengeführten PDF-Datei (Bitte beachten Sie die Vorgaben der einzelnen Studiengänge)
Sie können einfache Kopien Ihrer Zeugnisse einreichen, eine amtliche Beglaubigung ist zunächst nicht erforderlich.
Hochschulwechsel:
Sollten Sie in Ihrem Heimatland bereits ein Kunststudium begonnen haben und dies an der HfBK Dresden fortsetzen wollen, sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Hochschulwechsel und Bewerbungsbogen
- Nachweis der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gemäß § 24 AufenthG
- Lebenslauf
- Zeugniskopien
- Immatrikulationsbescheinigung/Studiennachweise
Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel nur mit Zustimmung des Fachklassenprofessors möglich ist.
Sofern die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen durch ausreichende Kenntnisse in einer anderen Sprache sichergestellt ist, kann der Sprachnachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2, Note „GUT“, aufgeschoben werden.
ACHTUNG! Damit Sie später auch in der Lage sind, schriftliche Belegarbeiten bis hin zur Diplomarbeit in Deutsch ausführen zu können, ist es zwingend erforderlich die o.g. Deutschkenntnisse zu erwerben.
ERASMUS Studierende
Im Rahmen des ERASMUS+ Programmes haben Studierende aus dem europäischen Ausland die Möglichkeit, für ein bis zwei Semester an der HfBK Dresden zu studieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weiterführende Informationen
Wichtige Hinweise zum Studium finden Sie auch auf der Website www.study-dresden.com.
Dies ist eine Internetpräsenz des Studentenwerks Dresden mit hilfreichen Hinweisen für all jene, die sich für ein Studium in Dresden interessieren.