Formulare & Informationen

 

Sie finden hier Formulare und Informationen zu Themen, die Ihr Studium an der HfBK Dresden betreffen.



Informationen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger

Nach erfolgter Immatrikulation erhalten Sie vom Referat für Studienangelegenheiten ein "Welcome Package". Darin sind wichtige Informationen zum Studium enthalten. Unter anderem:

  • Zugangsdaten für ihr hochschuleigenes Emailkonto, Hochschulportal (HIO) und W-Lan Zugang
  • Studierendenausweis mit Semesterticket
  • Handbuch für Studierende
  • Hausordnung und Erstunterweisung
  • ...

Sobald sie ihre Zugangsdaten für das Hochschulportal (HIO) erhalten haben, können sie sich ihre Immatrikulationsbescheinigung selbstständig ausdrucken.

Formular und Informationen zur Zugangskarte

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag gliedert sich in einen Beitrag für die Studierendenschaft der HfBK Dresden, das Studentenwerk und das Semesterticket, bestehend aus Deutschlandsemesterticket und MOBIbike. Die aktuellen Beiträge werden jedes Semester über das Hochschulportal und auf der Webseite (unter Rückmeldung) bekannt gegeben. Prüfen Sie jedes Semester den exakten Betrag, um sicher zu gehen, dass Sie genug überweisen! Verwenden Sie ausschließlich den in HISinOne angezeigten Verwendungszweck.

Studiengebühren

Für regulär eingeschriebene Studierende fallen ggf. Studiengebühren an, wenn Sie

  • im Zweitstudium studieren und die Regelstudienzeit des Erststudiums um 6 Semester überschreiten
  • die Regelstudienzeit ihres Studiums um 4 Semester überschreiten (Langzeitstudium)
  • in einem Weiterbildungsstudiengang eingeschrieben sind (KunstTherapie)

Grundlage ist die jeweils geltende Gebühren- und Entgeltordnung der Hochschule für Bildende Künste Dresden.

Das Sächsische Hochschulgesetz schreibt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 vor, dass die Immatrikulation zu versagen ist, wenn Studierende nicht nachweisen, dass sie krankenversichert sind oder von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Weiteres ist geregelt in: Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V).

Sollte Ihre Krankenkasse Nachfragen zur Hochschulabsendernummer sowie Betriebsnummer der HfBK Dresden haben, teilen Sie folgende Angaben mit:

Hochschulabsendernummer (HASN): H0000430
Betriebsnummer: 05043627

Für die Nutzung der Ateliers und Werkstätten erfolgt eine Einweisung im Umgang mit Gefahrenstoffen und zum Arbeitsschutz. Die Haus- und Brandschutzordnung ist zu beachten.

 

Rund ums Studium

Die Rückmeldung erfolgt durch die Zahlung des Semesterbeitrages in der vorgegebenen Frist. Diese sind dem akademischen Kalender zu entnehmen.

Die Rückmeldefrist für das Wintersemester läuft vom 23.06.2025 bis 05.07.2025.

Bitte denken Sie auch an die fristgerechte Einreichung von Anträgen zur Beurlaubung, Fachklassenwechsel und Sonstiges. Studierende, welche ihr Studium im Sommersemester 2025 beenden, reichen ihren Exmatrikulationsantrag bitte im Referat für Studienangelegenheiten ein.

Der Semesterbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:  

  • Studentenwerk  112,73 €
  • Studierendenrat 8,00 €
  • Deutschlandsemesterticket 208,80 €
  • MOBIbike 7,38 €

Beitrag insgesamt: 336,91 €

Betrag ohne Semesterticket: 120,73 € (nur für Beurlaubte, Meisterschüler/Meisterschülerinnen, Promovenden, Studierende mit Schwerbeschädigtenausweis)

  • zusätzl. Studiengebühr für die KunstTherapie 200,00 €

Informationen zur Zahlung (Beitragshöhe, Verwendungszweck, Bankverbindung usw.) finden Sie in Ihrem persönlichen Hochschulportal (HIO). Nach erfolgter Rückmeldung (sichtbar im HIO), kann die Immatrikulationsbescheinigung im Hochschulportal ausgedruckt.

 

Fachklassenwechsel Fakultät I

Anleitung Studierendenservice

Rückerstattungsantrag von zuviel eingezahlten Semesterbeiträgen

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V besteht für Studierende (außer Promotionsstudierende), die an staatlichen oder staatlich anerkannten  Hochschulen eingeschrieben sind, die Krankenversicherungspflicht. Die Krankenversicherungspflicht besteht bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach sind Studierende nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung auf dem zweiten Bildungsweg, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit  rechtfertigen. Das Sächsische Hochschulgesetz schreibt deshalb gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 vor, dass die Immatrikulation zu versagen ist, wenn Studierende nicht nachweisen, dass sie krankenversichert sind oder von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Weiteres ist geregelt in: Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V).

  • Wechseln Sie oder die bzw. der Familienangehörige, bei der/dem eine Mitversicherung vorliegt, die Krankenkasse, müssen Sie die neue Krankenkasse über Ihr Studium an der Hochschule für Bildende Künste Dresden in Kenntnis setzen.
  • Auch als beurlaubte/r  Studierende/r bleiben Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert, auch wenn bei einem Auslandsaufenthalt eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen wird. Wenn Sie sich nur zum Zwecke des Studiums im Ausland aufhalten, wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland haben. I.d.R. besteht Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland grundsätzlich fort. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor dem Auslandsstudium mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland in Verbindung zu setzen, um sich dort individuell beraten und die Art der Versicherung (Familienversicherung, freiwillige Versicherung, …) prüfen zu lassen.
  • Die Hochschule für Bildende Künste Dresden ist verpflichtet, der Krankenkassen Ihre Exmatrikulation zu melden. Über den weitergehenden Krankenversicherungsschutz berät Sie Ihre Krankenkasse gern.
  • Sofern Sie Ihrer regelmäßigen Verpflichtung zur Zahlung eines Beitrages an Ihre Krankenversicherung nicht nachkommen, informiert die Krankenkasse die Hochschule darüber. Die Hochschule ist in einem solchen Fall verpflichtet, die Exmatrikulation einzuleiten.

Sollte Ihre Krankenkasse Nachfragen zur Hochschulabsendernummer sowie Betriebsnummer der HfBK Dresden haben, teilen Sie folgende Angaben mit:

Hochschulabsendernummer (HASN): H0000430
Betriebsnummer: 05043627

Studierende können auf Antrag, bei Nachweis wichtiger Gründe, für bis zu zwei Semestern vom Studium beurlaubt werden. Der Antrag ist mit der Rückmeldung des entsprechenden Semesters zu stellen. Während der Zeit der Beurlaubung bleibt der/die Studierende Mitglied der Hochschule.

Antrag auf Beurlaubung

Im Falle einer Beurlaubung ist eine Befreiung vom Semesterticket (siehe Antrag auf Beurlaubung) sowie eine Rückerstattung des gezahlten Studentenwerkbeitrages (siehe Beitragsordnung des Studentenwerks Dresden) möglich.

Die Regelstudienzeit ist die Studienzeit, innerhalb der ein Studiengang abgeschlossen werden kann. Ihre jeweilige Regelstudienzeit wird durch die Studienordnung festgelegt.

Eine Überschreitung der Regelstudienzeit kann nachteilige Folgen haben, z.B. bei der Gewährung von Leistungen.

Fachsemester, sind die in einem Studiengang und Fach absolvierten Semester (ein halbes Jahr).

Neben der Beurlaubung, durch die die Fachsemester nicht weitergezählt werden, gibt es folgende Möglichkeiten für eine Nichtanrechnung von Studienzeiten:

1. Nichtanrechnung von Semestern aufgrund der Ausübung einer Tätigkeit in Wahlfunktionen (Gremientätigkeit)

  • gesetzliche Grundlage: "Haben Studentinnen oder Studenten während einer Wahl- oder Bestellungsperiode in den Organen der Hochschule, der Studentenschaft, des Studentenwerkes oder in der Studienkommission mitgewirkt oder waren sie als Gleichstellungsbeauftragte oder Beauftragte für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten tätig, wird ihnen eine Studienzeit von einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Für jede weitere Wahl- oder Bestellungsperiode wird ein weiteres Semester nicht angerechnet, insgesamt höchstens drei Semester." (§21 Abs 4 SächsHSG)
  • Antragstellung als formloser Antrag im Referat für Studienangelegenheiten mit entsprechendem Nachweis (Antragstellung nur rückwirkend für abgeschlossene Semester möglich)

2. Nichtanrechnung von Semester aus nicht selbst zu vertretenden Gründen

  • gesetzliche Grundlage: "Eine Fristüberschreitung, die die Studentin oder der Student nicht zu vertreten hat, ist bei der Berechnung der Zeiten für Beurlaubungen und der Fristen im Prüfungsverfahren nicht einzubeziehen. Die Studienzeit, die durch eine solche Fristüberschreitung entsteht, wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet." (§21 Abs 5 SächsHSG)
  • Antragstellung als formloser Antrag im Referat für Studienangelegenheiten mit entsprechendem Nachweis (Antragstellung nur rückwirkend für abgeschlossene Semester möglich)

zuletzt aktualisiert am 27.03.2024

Das Semesterticket ist seit dem Sommersemester 2024 ein Deutschlandsemesterticket und damit ab dem 1. April 2024 deutschlandweit gültig.

Wie erhalte ich das Deutschlandsemesterticket?

Es ist ein digitales Ticket für das Smartphone, welches in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) gültig ist. Eine Krankenkassenkarte oder der Studierendenausweis zählen hierbei nicht.

Das „Deutschlandsemesterticket“ muss über eine Plattform (RIDE Campus) aktiviert werden.

Folgen Sie dafür dem Link

https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=a8501eb7c6b825925bbc5934e6a280b4

oder scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone.

Die RIDEcampus-Software prüft unter Einhaltung aller datenschutzrelevanten Vorgaben anhand Ihrer eingegebenen Daten, ob Sie für den jeweiligen Kalendermonat den Studentenstatus an unserer Hochschule besitzen.

Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie ein elektronisches Ticket, welches Sie entweder über die Webanwendung wieder aufrufen oder in der Walletfunktion Ihres Smartphones ablegen können.


Informationen zum Geltungsbereich

Das Semesterticket gilt im Geltungsbereich gemäß der Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets.

Kurzum ist das Ticket deutschlandweit gültig für den öffentlichen Person­en­nah­verkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV), also für:

  • Nahverkehrszüge (RegionalExpress, RegionalBahn oder S-Bahn) in der 2. Klasse
  • Straßenbahnen
  • U-Bahnen
  • Stadt- und Regionalbusse und
  • die meisten Fähren.

Das Ticket gilt nicht für Fernverkehrszüge (ICE, IC, EC) und für die meisten Sonderverkehrsmittel.


Achtung: Änderungen bei der Fahrradmitnahme

Eine Fahrradmitnahme, auch dort wo es zurzeit möglich ist, ist ab Sommersemester 2024 nicht mehr möglich, da diese in den Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket nicht vorgesehen ist.

Einzelne Verkehrsverbünde können eine Fahrradmitnahme jedoch gestatten. Auskunft darüber, wo dies der Fall ist, geben in der Regel die Internetseiten des jeweiligen Verkehrsverbundes/Verkehrsunternehmens.

TIPP: Das Deutschlandsemesterticket kann mit den Zusatztickets „Plus MOBI“ und „Plus Mitnahme“ im VVO kombiniert werden.

Die MOBIbike-Nutzung (Campusbike) ist bereits inklusive.


Wer hat Anspruch auf das Deutschlandsemesterticket?

Es ist wie das bisherige Semesterticket ein solidarisch getragenes Ticket, d.h. jede Studentin und jeder Student hat durch die Zahlung des Semesterbeitrages Anspruch.

Voraussetzung ist also eine erfolgreiche Rückmeldung und die Zahlung des Semesterticketbeitrages. Ausnahmen für bestimmte Personengruppen regelt die Beitragsordnung der Studierendenschaft.


Wie kann ich offline mein Ticket vorzeigen?

Bitte beachten Sie, dass weder ein Ausdruck des QR Codes noch ein Screenshot dessen als Fahrschein gültig sind. Es soll bei Offline-Nutzung das Wallet des Telefons genutzt werden.


Warum gibt es das Deutschlandsemesterticket nur digital?

Die Umstellung auf ein neues digitales Ticket ist nötig, da das Deutschlandsemesterticket im Gegensatz zu den bisher genutzten Semester­ausweisen und Chipkarten deutschlandweit gültig und kontrollierbar sein muss.

Studierende ohne Smartphone wenden sich bitte direkt an den StuRa der HfBK Dresden.


Was ist mit dem „alten“ Studierendenausweis?

Der Studierendenausweis dient weiterhin dazu, Sie als Studentin oder Studentin der HfBK Dresden auszuweisen. Sie können ihn darüber hinaus in der Mensa und Bibliothek nutzen.

Ab dem Sommersemester 2024 gilt er allerdings nicht mehr als Fahrausweis!


Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.dvb.de/de-de/tickets/schueler-studenten/studenten


Informationen für Nutzerinnen und Nutzer der Upgrade-Möglichkeit (bis März 2024)

Das bisherige Semesterticket mit der Upgrade-Möglichkeit auf ein Deutschlandticket bleibt bis Ende März 2024 bestehen.

Für Studierende, die bereits das Upgrade Deutschlandticket gekauft haben, ist ebenfalls eine Neuanmeldung notwendig.

Eine Kündigung des Upgrades ist nicht notwendig.


MOBIbike

Bei der Möglichkeit der vergünstigten Nutzung der MOBIbikes gibt es keine Änderungen.

Auslandsstudium

ERASMUS+

Die Hochschule für Bildende Künste Dresden hat mit zahlreichen europäischen Kunsthochschulen Vereinbarungen zum Austausch von Studierenden abgeschlossen, auf dessen Grundlage Studierende für mehrere Monate (in der Regel drei bis sechs Monate) im Ausland studieren können. Die im Ausland erworbenen Leistungsnachweise können durch die entsprechenden Lehrenden an unserer Hochschule anerkannt werden. Ein finanzieller Zuschuss wird bei Antritt des Auslandsaufenthaltes gewährt.

Weitere Informationen zu ERASMUS+

Auslandspraktika

Vorwiegend für Studierende des Fachhochschulstudienganges Theaterausstattung bietet sich für das Praxissemester ein gefördertes Auslandspraktikum an.

Die Beantragung erfolgt über das LEONARDO-Büro an der TU Dresden.

ERASMUS Partnerschaften

Informationen zum DAAD, Adressen von Stiftungen oder Angaben über Stipendien erhalten Sie im Referat für Studienangelegenheiten.

Ein Hochschulwechsel von der HfBK Dresden an eine andere Hochschule ist zulässig, sofern die Aufnahme an der neu gewählten Hochschule möglich ist. Hierzu muss der Studierende fristgerecht einen Antrag auf Immatrikulation an der aufnehmenden Hochschule einreichen. Nach Zustimmung zur Immatrikulation an einer anderen Hochschule ist die Exmatrikulation an der HfBK Dresden erforderlich.

Die Exmatrikulation erfolgt:

  • nach Abschluss des Studiums
  • nach wiederholter nicht bestandener Prüfung
  • auf eigenen Wunsch (z. B. Hochschulwechsel)
  • bei unterlassener Rückmeldung
  • aus disziplinarischen Gründen

Exmatrikulationsantrag Fakultät I

Exmatrikulationsantrag Fakultät II

Laufzettel Fakultät II

Prüfungsangelegenheiten

Studierende des Studiengangs Theaterdesign absolvieren ein Praktikum als Teil des Studiums.

Um während des Praktikums weiterhin studentisch unfallversichert zu sein, muss vor Beginn des Praktikums das Formular "Abmeldung in ein studienbegleitendes Praktikum" unterschrieben im Referat Studienangelegenheiten eingereicht werden.

Abmeldung in ein studienbegleitendes Praktikum

Abmeldung in ein studienbegleitendes Praktikum (englische Version)

Bestätigung Praxissemester Theaterdesign

Leistungsübersicht Praktikumsmodul Theaterdesign

Für den Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung gelten die in der jeweiligen Ordnung benannten Fristen. Bitte wenden Sie sich an das Referat für Studienangelegenheiten um das Antragsformular zu erhalten.

Hier finden Sie Formulare für das Diplomthema:

Änderung Diplomthema Bühnen- und Kostümbild

Änderung Diplomthema Theaterdesign/ Theaterausstattung

Genehmigung Diplomthema Theaterdesign/ Theaterausstattung

Sie können sich Studien und Prüfungsleistungen aus früheren Studienzeiten und von einem Auslandsaufenthalt anerkennen lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Rücktritt von Prüfungen/Fristverlängerungen

Wenn Sie nicht zu einer Prüfung erscheinen können, sie abbrechen oder nach Beendigung von ihr zurücktreten, ist dies beim zuständigen Prüfungsausschuss zu beantragen.

Antrag Rücktritt/Fristverlängerung

Als Nachweis über die gesundheitliche Beeinträchtigung verwenden Sie bitte folgende Formulare:

Formular ärztliche Bescheinigung nach Studiengängen:

Bildende Kunst

Bühnen- und Kostümbild

Theaterausstattung

Theaterdesign

Restaurierung

KunstTherapie

Meisterschüler Bildende Kunst

Meisterschüler Bühnen- und Kostümbild

Hinweis: Für künstlerisch-praktische Prüfungsleistungen ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend.


weitere Formulare und Informationen


Kontakt Referat für Studienangelegenheiten

Kontakt

Jäkel, Kristin

Leitung Referat Studienangelegenheiten/International Office


Reibeholz, Juliane

Referat für Studienangelegenheiten