Promotion
An der Hochschule für Bildende Künste mit universitärem Status besteht das Promotionsrecht in den wissenschaftlichen Disziplinen Kunstgeschichte, Kunsttheorie und der Philosophischen Ästhetik, der Kunsttechnologie, Konservierung und Restaurierung sowie der KunstTherapie.
Promotionsordnungen
Die Promotionsordnungen der Hochschule für Bildende Künste Dresden regeln die Voraussetzungen, den Ablauf und die Anforderungen eines Promotionsverfahrens.
Sie bilden die verbindliche Grundlage für alle Promotionen an der HfBK Dresden.
Die entsprechenden Promotionsordnungen finden Sie hier:
Information
Eine Promotion ist in folgenden Studiengängen möglich:
- Kunsttechnologie, Konservierung und Restaurierung von Kunst- und Kulturgut
- KunstTherapie
- Philosophie/ Ästhetik
- Kunstgeschichte
Weiterhin besteht die Möglichkeit sich als Promotionsstudent/-in im Sommersemester oder Wintersemester zu immatrikulieren.
Der "Antrag auf Immatrikulation zum Promotionsstudium" ist zusammen mit den im Antrag geforderten Unterlagen sowie dem "Bewerbungsbogen Promotionsstudium" und der "Bestätigung über die Aufnahme in die Doktorandenliste" ist innerhalb der Rückmeldefrist zum nächstfolgenden Semester im Referat für Studienangelegenheiten einzureichen.
Doktorandenvertretung
An der HfBK Dresden gibt es eine Doktorandenvertretung, die die Interessen der Promovierenden innerhalb der Hochschule vertritt.
Sie ist Teil der akademischen Gremien der Hochschule und dort verortet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Gremien der HfBK Dresden.
Evler, Gabriele
Sekretariat Studiengang Kunsttechnologie, Konservierung und Restaurierung von Kunst- und Kulturgut
Güntzstraße 34 |
Raum Nr. 308 |