Aktuelles

Görlitzer ART 2021

Für: Diplomanden, Meisterschüler und Alumni, die vor maximal 3 Jahren die Hochschule verlassen haben, sowie an künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildenden Kunst

 

Liebe Studentinnen und Studenten, liebe Meisterschüler und Alumni, 


liebe künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Stadt Görlitz veranstaltet im Herbst ein Kunst-im-öffentlichen-Raum-Pro­jekt, zu dem Dr. Michael Wieler, Bürgermeister für Kultur, Bauen und Stadt­entwicklung, Ordnung und Sicherheit, die HfBK Dresden, eingeladen hat. Ein ähnliches, seinerzeit sehr erfolgreiches Projekt, gab es bereits im Jahr 2016, als Görlitz Mitglieder der Kunstakademie in Breslau (Wroclaw) eingela­den hatte. Im Sommer 2021, zum 950. Jahrestag der Stadt, soll es nun eine zweite Runde geben. Eingeladen werden die diesjährigen Diplomanden, die Meisterschüler, die künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Alumni der HfBK Dresden, die vor maximal drei Jahren die Hochschule verlassen haben. Die Regeln des Wettbewerbs folgen den allgemein gültigen Bestimmungen für Kunst im öffentlichen Raum, die mit öffentlichen Geldern finanziert wer­den. Die Teilnahme am Wettbewerb muss angemeldet werden, bevor der Entwurf eingereicht wird. Die Entwürfe werden mit einer Codenummer ver­sehen eingereicht und von einer Jury anonym bewertet. Die Mitglieder der Jury werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die Stadt hat, wie schon vor vier Jahren, gute, sichtbare und zum Teil auch geschichtlich interessante Orte ausgewählt, die Anlass und Anreiz zu künstle­rischen Arbeiten geben. Am 9. und am 16. Juli 2020 besteht die Möglichkeit, in Görlitz die ausgewählten Standorte zu besuchen und mit Vertretern der Stadt zu sprechen. 

Für jeden ausgewählten Beitrag werden 2.000 Euro Honorar gezahlt. Die Re­alisierungskosten, inkl. aller Nebenkosten, werden mit bis zu 9.000 Euro je Kunstwerk finanziert. Des Weiteren erhält der Künstler die Möglichkeit, seine Arbeiten in einer begleitenden Ausstellung zu präsentieren. Alle weiteren Informationen, insbesondere auch den Zeitplan, entnehmen Sie bitte der Wettbewerbsausschreibung (Anlage 1 dieser Mail). Von Seiten der Stadt Görlitz ist Frau Bettina Thiemig für die Organisation zu­ständig (b.thiemig@goerlitz.de). Für die Hochschule betreuen die Kolleginnen Susanne Greinke (sgreinke@hfbk-dresden.de) und Andrea Waldenburger 
(waldenburger@hfbk-dresden.de) das Projekt und auch der Rektor ist gern bereit, eventuelle Fragen zu beantworten (rektor@hfbk-dresden.de). Bitte studieren Sie aufmerksam die fünf Anlagen im Anhang! Wir möchten Sie hiermit herzlich einladen, sich an diesem interessanten Wettbewerb zu beteiligen und freuen uns auf Ihre Teilnahme.

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

  • Anmeldeformular 

  • Teilnehmerkarte 

  • Erklärung 

  • Angaben zu Standorten der Kunstwerke (Karte, Beschreibung, Bilder) 

 

ANLAGEN

 

Anlage Nr. 1

Anlage Nr. 2

Anlage Nr. 3

Anlage Nr. 4

Anlage Nr. 5

 


Meldung 22.09.2021: Die Stadt Görlitz darf das Kunstwerk »Kulisse« kostenpflichtig demontieren

[OVG] Die Stadt Görlitz darf das Kunstwerk »Kulisse« kostenpflichtig demontieren

Medienservice

22.09.2021, 12:15 Uhr — Erstveröffentlichung

Die Stadt Görlitz darf das Kunstwerk »Kulisse« kostenpflichtig demontieren

Medieninformation 21/2021

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Künstlerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 26. Juli 2021 - 5 L 564/21 - zurückgewiesen. Damit ist der Antrag der Künstlerin, die Stadt Görlitz zu verpflichten, die angekündigte Demontage des Kunstwerks vorläufig nicht durchzuführen, rechtskräftig abgelehnt.

Der Künstlerin wurde seitens der Stadt Görlitz vertraglich das Recht eingeräumt, ihr zuvor prämiertes Kunstobjekt »Kulisse« auf dem südlichen Vorplatz der Stadthalle vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 auszustellen. Die Stadt Görlitz hat den Vertrag im Juli 2021 fristlos gekündigt und die Demontage des Kunstwerks angekündigt, weil das tatsächlich ausgestellte Kunstwerk nicht dem prämierten Kunstobjekt entspreche. Inhalt des ursprünglichen Wettbewerbsbeitrags sei Görlitz als internationaler Drehort. Das tatsächlich aufgestellte Kunstwerk habe hingegen das Thema Frauenrechte und Abtreibung in Polen zum Gegenstand.

Der zuständige Senat ist der Auffassung, dass die Kündigung des Vertrages auch unter Berücksichtigung der Kunstfreiheit wirksam sei. Die Künstlerin sei vollkommen frei darin gewesen, einen Beitrag für den Wettbewerb »Görlitzer ART« zu konzipieren, ein Thema zu finden, das sie mit Görlitz in Verbindung bringt, und hierzu eine Kunstform festzulegen und die Ausführung zu planen. Der Vertrag habe der Künstlerin das Recht eingeräumt, dieses von ihr konzipierte und von einer Jury ausgewählte Kunstwerk in Görlitz öffentlich auszustellen. Dass es die Kunstfreiheit gebiete, der Künstlerin das Recht einzuräumen, ein anderes Kunstwerk auszustellen, sei nicht ersichtlich. Die Stadt Görlitz sei auch zutreffend davon ausgegangen, dass das tatsächlich ausgestellte Kunstwerk nicht dem prämierten Kunstwerk entspreche.

Im Hinblick auf die wirksame Kündigung des Vertrags fehle es an der für die Ausstellung des Kunstwerks erforderlichen straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis. Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 SächsStrG dürfe die Stadt Görlitz deshalb die Demontage des Kunstwerks ankündigen.

Der Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist unanfechtbar.

SächsOVG, Beschluss vom 21. September 2021 - 5 B 301/21 -

Thomas Ranft

– stv. Pressesprecher -

Sächsisches Oberverwaltungsgericht