Aktuelles

Informationen zum Deutschlandsemesterticket

Das Semesterticket wird ab dem Sommersemester 2024 zum Deutschlandsemesterticket und ist damit ab dem 1. April 2024 deutschlandweit gültig.

 

 

zuletzt aktualisiert am 27.03.2024


Informationen zum Geltungsbereich

Das Semesterticket gilt im Geltungsbereich gemäß der Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets.

Kurzum ist das Ticket deutschlandweit gültig für den öffentlichen Person­en­nah­verkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV), also für:

  • Nahverkehrszüge (RegionalExpress, RegionalBahn oder S-Bahn) in der 2. Klasse
  • Straßenbahnen
  • U-Bahnen
  • Stadt- und Regionalbusse und
  • die meisten Fähren.

Das Ticket gilt nicht für Fernverkehrszüge (ICE, IC, EC) und für die meisten Sonderverkehrsmittel.


Achtung: Änderungen bei der Fahrradmitnahme

Eine Fahrradmitnahme, auch dort wo es zurzeit möglich ist, ist ab Sommersemester 2024 nicht mehr möglich, da diese in den Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket nicht vorgesehen ist.

Einzelne Verkehrsverbünde können eine Fahrradmitnahme jedoch gestatten. Auskunft darüber, wo dies der Fall ist, geben in der Regel die Internetseiten des jeweiligen Verkehrsverbundes/Verkehrsunternehmens.

TIPP: Das Deutschlandsemesterticket kann mit den Zusatztickets „Plus MOBI“ und „Plus Mitnahme“ im VVO kombiniert werden.

Die MOBIbike-Nutzung (Campusbike) ist bereits inklusive.


Wer hat Anspruch auf das Deutschlandsemesterticket?

Es ist wie das bisherige Semesterticket ein solidarisch getragenes Ticket, d.h. jede Studentin und jeder Student hat durch die Zahlung des Semesterbeitrages Anspruch.

Voraussetzung ist also eine erfolgreiche Rückmeldung und die Zahlung des Semesterticketbeitrages. Ausnahmen für bestimmte Personengruppen regelt die Beitragsordnung der Studierendenschaft.


Wie erhalte ich das Deutschlandsemesterticket?

Es ist ein digitales Ticket für das Smartphone, welches in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) gültig ist. Eine Krankenkassenkarte oder der Studierendenausweis zählen hierbei nicht.

Das „Deutschlandsemesterticket“ muss über eine Plattform (RIDE Campus) aktiviert werden.

Folgen Sie dafür dem Link

https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=a8501eb7c6b825925bbc5934e6a280b4

oder scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone.

Die RIDEcampus-Software prüft unter Einhaltung aller datenschutzrelevanten Vorgaben anhand Ihrer eingegebenen Daten, ob Sie für den jeweiligen Kalendermonat den Studentenstatus an unserer Hochschule besitzen.

Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie ein elektronisches Ticket, welches Sie entweder über die Webanwendung wieder aufrufen oder in der Walletfunktion Ihres Smartphones ablegen können.


Wie kann ich offline mein Ticket vorzeigen?

Bitte beachten Sie, dass weder ein Ausdruck des QR Codes noch ein Screenshot dessen als Fahrschein gültig sind. Es soll bei Offline-Nutzung das Wallet des Telefons genutzt werden.


Warum gibt es das Deutschlandsemesterticket nur digital?

Die Umstellung auf ein neues digitales Ticket ist nötig, da das Deutschlandsemesterticket im Gegensatz zu den bisher genutzten Semester­ausweisen und Chipkarten deutschlandweit gültig und kontrollierbar sein muss.

Studierende ohne Smartphone wenden sich bitte direkt an den StuRa der HfBK Dresden.


Was ist mit dem „alten“ Studierendenausweis?

Der Studierendenausweis dient weiterhin dazu, Sie als Studentin oder Studentin der HfBK Dresden auszuweisen. Sie können ihn darüber hinaus in der Mensa und Bibliothek nutzen.

Ab dem Sommersemester 2024 gilt er allerdings nicht mehr als Fahrausweis!


Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.dvb.de/de-de/tickets/schueler-studenten/studenten


Informationen für Nutzerinnen und Nutzer der Upgrade-Möglichkeit (bis März 2024)

Das bisherige Semesterticket mit der Upgrade-Möglichkeit auf ein Deutschlandticket bleibt bis Ende März 2024 bestehen.

Für Studierende, die bereits das Upgrade Deutschlandticket gekauft haben, ist ebenfalls eine Neuanmeldung notwendig.

Eine Kündigung des Upgrades ist nicht notwendig.


MOBIbike

Bei der Möglichkeit der vergünstigten Nutzung der MOBIbikes gibt es keine Änderungen.