Aktuelles

Neue Corona-Notfallverordnung des Freistaates Sachsen und Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Regelungen ab Montag, 22.11.2021 und ab Mittwoch, 24.11.2021

+++ 20.11.2021: 

  • Am Montag, den 22.11.2021, tritt die Corona-Notfallverordnung des Freistaats Sachsen in Kraft. Für Lehrveranstaltungen und Prüfungen verbleibt es bei der bisher geltenden 3G-Regel. Die Vorschrift ist unter https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SaechsCoronaNotVO-2021-11-19.pdf veröffentlicht, Eckpunkte sind unter https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html zusammengefasst. Die Verordnung gilt zunächst bis 12.12.2021.
  • Demnach wird die Hochschule keine öffentlich zugänglichen Ausstellungen, Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen mehr anbieten können. Grundsätzlich bleibt die Hochschule nur noch für Hochschulmitglieder und -angehörige geöffnet. 
  • Ab Mittwoch, 24.11.2021: Zutritt mit Geimpft-, Genesenen- oder Test-Nachweis (3G)

Weitere Informationen auf der zentralen Corona-Informationsseiten der HfBK Dresden mit aktuellen Informationen über die Auswirkungen von COVID-19-Pandemie auf Lehre, Forschung und Verwaltung.

CORONA-SEITE der HFBK DRESDEN