Aktuelles

Regelungen zur Annahme von Bargeld sowie zum Zahlungsverkehr an der HfBK Dresden

Wichtige Information

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Hochschulmitglieder,

aus gegebenem Anlass möchte ich auf folgendes hinweisen:

An der HfBK Dresden darf Bargeld nur von den Personen entgegengenommen werden, die hierfür schriftlich ausdrücklich ermächtigt worden sind; eine Abrechnung gegenüber der Geldannahmestelle der Hochschule (Frau Noack) hat entsprechend der Anweisung zu erfolgen. Es dürfen daneben keine weiteren Kassen geführt werden. Sämtliche Mittel sind über den Haushalt der HfBK Dresden abzubilden. Dies gilt auch für Drittmittel.

Im Namen oder für Rechnung der HfBK Dresden dürfen ohne Zustimmung des Kanzlers keine Konten und Kreditkarten angelegt werden. Dies umfasst insbesondere auch so genannte E-Konten, E-Pay und PayPal.

Ein Verstoß gegen diese Regelungen hat straf- und disziplinar- bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge. Ich bitte daher um Beachtung.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Beißert

Kanzler