Aktuelles

Rückmeldung Wintersemester 2020/2021 & Antrag auf Nichtanrechnung des Sommersemesters

Fristen und Formulare

Liebe Studierende,

die Rückmeldefrist für das Wintersemester 2020/2021 läuft vom 08.06.2020 bis zum 30.06.2020. Hier finden Sie die alle Informationen zur Rückmeldung: DOWNLOAD.

Desweiteren finden Sie hier den DOWNLOAD zum Antrag auf Nichtanrechnung des Sommersemesters auf die Regelstudienzeit. Sobald die Antragsfristen von den Prüfungsausschüssen beschlossen wurden, werden sie an dieser Stelle zeitnah bekannt gegeben.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf den Seiten unserer Studienorganisation: HIER.

 


Liebe Studierende,

aufgrund der Corona-Pandemie und damit verbundenen Einschränkungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 auf die Regelstudienzeit an den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs zu stellen. Ein Formular, welches ausgefüllt und ausgedruckt im Referat für Studienangelegenheiten einzureichen ist, ist hier zum DOWNLOAD bereit.

Folgende Antragsfristen bitten wir zu beachten:

  • Bildende Kunst (Diplom/Meisterschüler) bis 30.06.2020
  • Restaurierung bis 30.06.2020
  • Bühnen-und Kostümbild (Diplom/Meisterschüler) bis 09.07.2020
  • Theaterausstattung bis 30.06.2020
  • KunstTherapie Frist beendet

Die Nichtanrechnung des Semesters kann sich auf die Zahlung von Stipendien, Kindergeld, BAföG, Bildungskrediten oder Kindergeld auswirken. Deshalb empfehlen wir Ihnen, vor der Antragstellung entsprechende Informationen bei den zuständigen Stellen/Behörden einzuholen.

Studien-und Prüfungsleistungen, die im Sommersemester 2020 erfolgreich absolviert wurden, werden anerkannt, auch wenn das Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird.

Freundliche Grüße

Urte Hintelmann

Referentin Studienangelegenheiten