Liebe Studentinnen und Studenten, liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachdem Bund und Länder gestern erste Schritte aus der Umklammerung gemacht haben, die allmählich zu einer Normalisierung des Lebens zurückführen sollen, möchten wir Ihnen mitteilen, wie die Pläne für unsere Hochschule aussehen. Ebenfalls gestern gab es eine Telefonschaltung der sächsischen Landesrektorenkonferenz mit dem Wissenschaftsminister und seinem für die Hochschulen zuständigen Leitungsstab. Hier wurden gemeinsame Richtlinien vereinbart.
Für unsere Hochschule planen wir nach jeweiliger Prüfung der Möglichkeiten vorerst drei Schritte:
Schritt 1: Ab dem 20. April 2020
haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Lehre, Forschung und Verwaltung wieder Zutritt zu den drei Hochschulgebäuden.
Zu beachten ist, dass in Werkstätten, Laboren und Studios die jeweiligen Leiter/innen und höchstens eine weitere beschäftigte Person pro 20 qm Fläche in entsprechendem Abstand (möglichst 2 m) anwesend sein dürfen.
Professoren und akademische Mitarbeiter dürfen sich in ihren eigenen Ateliers mit jeweils einer weiteren Person aufhalten.
Die Verwaltung soll allmählich wieder zum Normalbetrieb zurückkehren, d.h. vorerst nur ein Arbeitsplatz pro Raum, wie es vor den Ausgangsbeschränkungen gehandhabt wurde.
Schritt 2: ab 4. Mai 2020
Gestern wurde noch einmal der vor drei Wochen gefasste Beschluss bekräftigt, dass der Zutritt für Studierende nicht vor dem 4. Mai gewährt werden kann. Und auch dann nicht sofort für alle, sondern sukzessive unter Beachtung strenger Abstands- und Hygieneregeln und in zwei Schichten. Die Absprachen dazu sollen in den Studiengängen vorgenommen werden.
Das heißt, dass nach dem 4. 5. vor allem die im Diplomjahr befindlichen Studierenden Zugang zu den Ateliers, Werkstätten und Laboren bekommen sollen.
Die Nutzungskapazität ist in zwei Schichten wie folgt zu beschränken:
- Studierendenateliers: Eine Person auf jeweils 20 qm Fläche
- Werkstätten/Labore: Höchstens zwei Personen und Personal
- Verwaltung: Sprechzeiten mit Anmeldung für Einzelpersonen, möglichst sollen die Kontakte per Mail oder Telefon hergestellt werden.
Schritt 3: Ab 18. Mai 2020
könnten dann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, unter Beachtung der Abstandsregelungen in den größeren Räumen auf der Güntzstraße und im Aktsaal am Brühl wieder Präsenzseminare stattfinden.
Der Vorlesungsbetrieb bleibt bis auf weiteres auf digitale Medien beschränkt.
Die Hochschulleitung wird weiterhin die Entwicklung der Lage und ihre Beurteilung durch die Landesregierung sehr genau beobachten und in Verbindung mit dem zuständigen Ministerium und der Landesrektorenkonferenz die weiteren Schritte planen und bekanntgeben.
Sie alle können gewiss sein, dass wir alles Erdenkliche tun werden, um die Krise zu überwinden und vor allem um den Studierenden trotz aller Schwierigkeiten ein Höchstmaß an Qualität der Lehre und vor allem an persönlicher Sicherheit zu gewährleisten.
Und wir möchten Ihnen allen sehr dafür danken, dass Sie diesen Weg bisher mit einem hohen Maß an Verantwortung und Solidarität gegangen sind. Wir wünschen Ihnen (und uns), dass wir diese schwierige und noch immer unberechenbare Situation gemeinsam überwinden. Es gibt Anzeichen, dass dies gelingen wird!
Bitte bleiben Sie vorsichtig, bleiben Sie gesund!
Mit den besten Grüßen
Matthias Flügge, Rektor
Jochen Beißert, Kanzler