Am 30.06.26 – bis 02.07.2026 finden die Wahlen des Studierendenrates, der studentischen Vertreter*innen im Senat, im Erweiterten Senat und in den Fakultätsräten statt. Wahlvorschläge können bis zum 02.06.26 beim Wahlleiter (Kanzler) eingereicht werden.
Wahlen des Studierendenrates
Der neu zu wählende Studierendenrat der Hochschule besteht aus zehn Mitgliedern. Er wird von allen wahlberechtigten Studierenden gewählt.
Die Amtszeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027.
Wann ist der Wahlzeitraum?
30.06.26 – bis 02.07.2026
Dieses Jahr neu: Die Stimmabgabe findet elektronisch mittels elektronischer Stimmabgabe über das Online-Wahl-System POLYAS (Zertifizierung über ISA/IEC 27001) statt.
Wahlvorschläge
Die Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert, in der Zeit vom bis zum 02.06.2026, 16.00 Uhr, Wahlvorschläge beim Wahlleiter (Kanzler) einzureichen. Nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge werden berücksichtigt.
Wahlen der studentischen Vertreter*innen im Senat, im Erweiterten Senat und in den Fakultätsräten
Auf der Grundlage der Wahlordnung der HfBK Dresden sind im Sommersemester 2026 die studentischen Vertreter*innen im Senat, im Erweiterten Senat sowie in den Fakultätsräten neu zu wählen.
Amtszeit der studentischen Vertreter*innen:
- im Senat vom 01.11.26 bis 31.10.27
- im Erweiterten Senat vom 01.02.27 bis 31.01.28
- in den Fakultätsräten vom 01.11.26 bis 31.10.27
Für den Senat und den Erweiterten Senat sind jeweils 2 Studierende zu wählen.
Für jeden Fakultätsrat der beiden Fakultäten sind jeweils 2 Studierende zu wählen.
WAHLAUSSCHREIBUNG
Wahlvorschlag Fakultätsrat I
Wahlvorschlag Senat
Wahlvorschlag Erweiterter Senat