Aktuelles

Wohnsitzanmeldung in Dresden für Studierende

Wenn Sie neu nach Dresden oder innerhalb von Dresden in eine andere Wohnung gezogen sind, müssen Sie sich gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen anmelden. Da mit langen Wartezeiten aufgrund der hohen Anzahl von Anmeldungen in den Bürgerbüros Altstadt und Plauen zu rechnen ist, bitten wir Sie auch die Möglichkeit anderer im Stadtgebiet befindlichen Bürgerbüros zu nutzen.

Öffnungszeiten der Bürgerbüros:

Montag: 9 bis 16 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag: 9 bis 17 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag: 9 bis 17 Uhr
Freitag: 9 bis 14 Uhr (nur mit Termin)

Bitte halten Sie bei der Anmeldung den vorausgefüllten Meldeschein, die Wohnungsgeberbestätigung und Ihr Personaldokument bereit. Die Formulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite beim jeweiligen Meldegrund.

Weitere Informationen:
www.dresden.de/buergerbueros