Personalmobilität
Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Auslandsaufenthalten für Beschäftigte der HfBK Dresden.
Formen der Personalmobilität
Personalmobilität zu Lehrzwecke
- Professorinnen/Professoren und Dozentinnen/Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- wissenschaftliche Mitarbeitende
- Doktoranden, die in der Lehre tätig sind
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)
Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programmländern und Partnerländern. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Lehraufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten).
Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.
Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche. Für eingeladenes Personal von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat.
Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecke
Das Programm steht allen Beschäftigten der HfBK Dresden offen.
Aktivitätsformate
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Auslandsaufenthalte zwischen mindestens zwei Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten) können gefördert werden.
Förderung
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet sowohl Reise- als auch Aufenthaltskosten abhängig von Entfernung bzw. Länderkategorie.
Reisekosten
Die Berechnung der Reisekosten erfolgt mit Hilfe des Distanzrechners der EU KOM: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de Die errechnete Distanz entspricht der Luftlinie der einfachen Entfernung. Der daraus abgeleitete Betrag bezieht sich auf die gesamte Reise, wird also nur einmalig für Hin- und Rückfahrt gezahlt.
Entfernung | Standard | Umweltfreundliches Reisen |
---|---|---|
10-99 km | 28 EUR | 56 EUR |
100–499 km | 211 EUR | 285EUR |
500–1999 km | 309EUR | 417 EUR |
2.000–2.999 km | 395EUR | 535EUR |
3.000-3.999 km | 580 EUR | 785 EUR |
4.000-7.999 km | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8.000 km oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Aufenthaltskosten
... werden auf Grundlage von Tagessätzen berechnet. Aus dem Mobility Agreement muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Weiterbildung stattgefunden haben. Maßgeblich ist der Nachweis durch eine am Ende des Aufenthaltes unterzeichnete Bescheinigung der Gastinstitution mit Beginn und Ende des Aufenthalts (Confirmation of Stay). Eine Förderung von Aufenthaltstagen am Wochenende ist nur dann möglich, wenn an diesen Tagen Dienstgeschäft stattgefunden hat und dieses von der Gastinstitution bescheinigt wird. Zusätzlich zu diesen Aufenthaltstagen kann ein Reisetag vor der Mobilität und ein Reisetag nach der Mobilität finanziert werden. Bei Reisen mit Fahrrad, Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaft, sogenanntes Green Travel, sind Pauschalen für bis zu 4 Reisetage förderbar. Für aus Deutschland entsendete Mobilitäten gelten folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag:
Gruppe 1 | Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden inkl. Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) | 180,- EUR pro Tag |
Gruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 160,- EUR pro Tag |
Gruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 140,- EUR pro Tag |
Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1-12 (2024) / 1-3 und 5-12 (2025) | 190,- EUR pro Tag |
Die Förderung wird in zwei Raten auf das Konto, das Sie im Grant Agreement angeben, ausgezahlt. Die erste Rate von 70% erhalten Sie, sobald das Grant Agreement unterschrieben vorliegt. Die restlichen 30% erhalten Sie nach Einreichung der abschließenden Unterlagen.
Formalia & Ablauf
Schritt 1: Klären Sie vorab mit dem International Office die Möglichkeit einer Personalmobilität: Senden Sie dazu eine E-Mail mit der Angabe der Institution, des Ziellandes und der gewünschten Reisedauer sowie des geplanten Zwecks an international@hfbk-dresden.de
Schritt 2: Beantragung einer Aus-/Fortbildungsreise inkl. A1-Bescheinigung. Senden Sie den Antrag, nach Unterschrift durch den/die Vorgesetzte/n, als Kopie an das International Office (international@hfbk-dresden.de).
Schritt 3: Erstellung des Mobility-Agreements: Gemeinsam mit der Partnerhochschule/ Institution vereinbaren Sie den Inhalt und Umfang der Mobilität und halten diese Informationen im Dokument „Mobility Agreement“ schriftlich fest. Dieses Mobility Agreement muss von drei Seiten unterschrieben werden: dem Teilnehmenden, der Erasmuskoordination an der Gasthochschule und dem International Office der HfBK Dresden. Eine gescannte Version ist beim Mobility Agreement ausreichend.
Schritt 4: Das Grant Agreement wird anschließend durch das International Office persönlich für Sie erstellt. Die Pauschale für das Tagegeld und die Reisekosten wird im Grant Agreement festgelegt. Das Grant Agreement muss bilateral unterzeichnet (Teilnehmende/r und International Office) im Original vorliegen. Mit Unterzeichnung des Grant Agreements verpflichten Sie sich, spätestens 30 Tage nach Beendigung Ihres Aufenthalts einen Bericht über diesen abzugeben.
Hinweis: Reise und Unterkunft sind erst zu buchen, wenn ein trilateral unterzeichnetes „Mobility Agreement“ sowie das bilateral unterzeichnete Grant Agreement vorliegen. Jede vorherige Buchung erfolgt auf eigenes Risiko. Sollte der Rücktritt kurzfristig erfolgen, werden bereits ausbezahlte Pauschalen von der Hochschule zurückgefordert.
Durchführung der Auslandsreise entsprechend des Mobility Agreements.
Bestätigung der Aufenthaltsdauer: Am letzten Tag Ihres Aufenthalts an der Partnerhochschule lassen Sie die „Confirmation of Stay“ von der zuständigen Koordination an der Gasthochschule unterzeichnen. Der Letter of Confirmation muss auf den letzten Tag Ihres Aufenthalts datiert sein.
Das Original der „Bestätigung der Gasthochschule/Confirmation of Stay“ reichen Sie bitte gleich nach der Rückkehr von Ihrer Reise im International Office ein.
Ausfüllen des Kurzerfahrungsberichtes „EU-Survey“: Nach Beendigung der Mobilität wird Ihnen automatisch per Mail ein Link zugesendet. Über diesen Link müssen Sie die EU Survey innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung Ihrer Mobilität online ausfüllen.
Die Anforderung der zweiten Rate erfolgt über die Dienstreiseabrechnung.
Wichtige Informationen
Dienstreiseantrag
In jedem Fall ist der Antrag einer Aus-/Fortbildungsreise (keine Dienstreise!) inkl. A1-Bescheinigung notwendig.
Versteuerung
Bei der Steuererklärung geben Sie die Pauschalen als Einnahme und die tatsächlichen Kosten als Ausgaben an. Das Grant Agreement gilt als Nachweis der Einnahmen. Bitte heben Sie alle Belege sorgfältig auf!
Versicherungsschutz
Mit dem ERASMUS+ Programm ist kein Versicherungsschutz im Ausland verbunden (Auslandsreisekrankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung). Die Versicherung besteht lediglich im Rahmen der genehmigten Aus-/Fortbildungsreise.
Verlängerung/Verkürzung des Aufenthalts
Wenn Sie ihren Aufenthalt verlängern möchten, bzw. länger bleiben als die im Mobilität Agreement vorgesehenen Tage, ist dies möglich, allerdings wird für die zusätzlichen Tage ggf. keine Aufenthaltspauschale ausgezahlt. Bitte halten Sie dazu Rücksprache mit dem International Office. Sollten Sie ihren Aufenthalt verkürzen, verkürzt sich dementsprechend auch Ihre Förderung um eine Aufenthaltspauschale pro reduzierten Tag.
Rückforderung
Wenn Sie dem International Office nicht alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, haben Sie die Förderbedingungen nicht erfüllt. Das International Office kann in diesem Fall die Fördersumme ganz oder teilweise zurückfordern. Im Falle einer Rückforderung haben Sie vier Wochen Zeit, um die geforderte Summe zu zahlen. Erfolgt dies nicht, wird ein Mahnverfahren eingeleitet.