Bewerbungsformalia Bildende Kunst
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Hochschule für Bildende Künste Dresden interessieren. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren an der HfBK Dresden.
Zulassungsverfahren
Bewerbungsformalia
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsunterlagen und die Mappe sind im Bewerbungszeitraum vom 1. Januar bis 15. März (Ausschlussfrist) einzureichen.
Bewerbungsunterlagen
Der Zulassungsantrag ist der HfBK Dresden durch das elektronisch ausgefüllte Antragsformular vor Ablauf der jeweils festgelegten Frist im ► Bewerbungsportal der HfBK Dresden elektronisch zu übermitteln.
Dem Zulassungsantrag sind elektronisch beizufügen:
- eine Mappe mit selbstgefertigten Arbeitsproben nach Anforderung
- eine Gesamtliste der eingereichten Arbeiten unter Angabe von Maß und verwendeten Materialien
- ein tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über den bisherigen Ausbildungsweg,
- Zeugniskopien über die Hochschulzugangsberechtigung*/** oder Zeugniskopien bzw. Nachweise für den Zugang nach § 2 Abs. 3 bis 6 Immatrikulationsordnung
- Nachweis über bisherige Studienzeiten sowie Studien- oder Prüfungsleistungen
- Darstellung der persönlichen Entwicklung und des Studienwunsches
- ggf. weitere studiengangsbezogene Unterlagen
*An Stelle des Nachweises der Hochschulzugangsberechtigung kann ein Zwischenzeugnis oder eine Halbjahresinformation zur Bewerbung vorgelegt werden.
**Bei ausländischen Schulzeugnissen: Bitte beachten Sie ggf. geltende länderspezifische Vorgaben.
Bitte beachten Sie:
Die elektronisch übermittelten Bewerbungsunterlagen und Originaldokumente, wie z.B. beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, Sprachnachweis bei internationalen Bewerber/-innen sind im Falle einer Zulassung ► postalisch nachzureichen.
Bewerbungsmappe
Die Mappe mit Arbeitsproben soll
- 25 bis 30 künstlerische Arbeiten der Bildenden Kunst enthalten
- eine Gesamtliste der eingereichten Arbeitsproben jeweils unter Angabe von Maß und verwendeten Materialien
- eine unterzeichnete Erklärung der Bewerberin/ des Bewerbers, dass die künstlerischen Arbeiten von ihr/ ihm selbst gefertigt wurden
- Die Einreichung als digitale Mappe erfolgt über das ► Bewerbungsportal (Upload):
- die digitale Mappe hat sämtliche Arbeitsproben aus der originalen analogen Mappe zu enthalten!
- digitale Abbildungen der künstlerischer Arbeiten in einer zusammengeführten PDF-Datei mit einer Gesamtgröße von nicht mehr als 30 Megabyte
- optional: Künstlerische Arbeiten in digitaler Form (z.B. Video- und Soundarbeiten) mit einer Gesamtgröße von maximal 50 Megabyte
Die Mappe mit den künstlerischen Arbeitsproben im Original ist zum Eignungsprüfungsgespräch vorzulegen.
Vorauswahl
In der Vorauswahl wird die eingereichte digitale Mappe mit künstlerischen Arbeiten bewertet.
Die Bewertung der Mappe erfolgt nach
- dem Stand der handwerklichen Fähigkeiten,
- dem Stand der künstlerischen Fähigkeiten,
- der vorhandenen Originalität
- dem schöpferischem Potential
als Prüfungskriterien. Der Studienbewerber/ die Studienbewerberin muss in den vorgelegten künstlerischen Arbeiten nachweisen, dass er/ sie mindestens drei der genannten Kriterien erfüllt. Die Vorauswahl hat bestanden, wer bei der Bewertung der Mappe von mehr als der Hälfte der Prüfer/ Prüferinnen das Prädikat „bestanden“ erhalten hat.
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung, zu welcher die Mappe mit den Originalen der künstlerischen Arbeiten mitzubringen ist, besteht aus:
- einer praktisch-künstlerischen Prüfung, in der innerhalb einer Bearbeitungszeit von mindestens 5 und höchstens 10 Stunden eine vorgegebene künstlerische Aufgabe zu lösen ist und
- einem abschließenden Prüfungsgespräch mit einer Dauer von mindestens zehn und höchstens sechzig Minuten, das sich insbesondere auf die Fähigkeit der Selbstreflexion, den theoretischen Kenntnissen / Informiertheit über Kunst allgemein und über das Zeitgenössische, auf die Motivation des Studienbewerbers sowie die von ihm eingereichten und während der Eignungsprüfung angefertigten Arbeiten bezieht.
Die Bewertung der in der künstlerischen Prüfung angefertigten Arbeiten erfolgt nach
- dem Stand der handwerklichen Fähigkeiten,
- dem Stand der künstlerischen Fähigkeiten,
- der vorhandenen Originalität
- dem schöpferischem Potential
hinsichtlich der gestellten Aufgabe als Prüfungskriterien.
Der Studienbewerber/ die Studienbewerberin muss in den während der Prüfung angefertigten künstlerischen Arbeiten nachweisen, dass er/ sie mindestens drei der genannten Kriterien erfüllt. Im Eignungsgespräch werden noch zusätzlich
- die Fähigkeit der Selbstreflexion,
- theoretische Kenntnisse / Informiertheit über Kunst allgemein und über das Zeitgenössische
bewertet. Der Studienbewerber/ die Studienbewerberin muss in dem Eignungsgespräch nachweisen, dass er/ sie diese Kriterien erfüllt. Die Eignungsprüfung hat bestanden, wer in bei der Bewertung der in der künstlerischen Prüfung angefertigten Arbeiten und dem Eignungsgespräch von mehr als der Hälfte der Prüfer/ Prüferinnen das Prädikat „bestanden“ erhalten hat.
Zulassung
Die Zulassung zum Studium regelt die Immatrikulationsordnung der Hochschule für Bildende Künste Dresden. Nach bestandener Eignungsprüfung erhalten die Studienbewerber/ die Studienbewerberinnen die Zulassung der Hochschule für Bildende Künste Dresden. Das Ergebnis der Eignungsprüfung hat für die Immatrikulation des auf die Eignungsprüfung folgenden Wintersemesters und des Wintersemesters im darauffolgenden Kalenderjahr Gültigkeit.
Bei nicht bestandener Eignungsprüfung kann sich der Studienbewerber/ die Studienbewerberin zum nächsten Termin erneut bewerben.
An der Hochschule für Bildende Künste Dresden ist eine Aufnahme des Studiums nur im Wintersemester möglich. Die jährliche Zulassung regelt sich nach der Anzahl der freien Studienplätze.
Annahme des Zulassungsangebots und Immatrikulation
Haben Sie eine Zulassung erhalten? Herzlichen Glückwunsch!
Um sich erfolgreich zu immatrikulieren, müssen Sie den Platz zunächst annehmen. Dafür loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das ► Bewerbungsportal ein und gehen zu Ihrer Bewerbung. Dort finden Sie nun den Button „Platz annehmen“.
Sollten Sie Ihr Studium (noch) nicht aufnehmen können, besteht hier auch die Möglichkeit den Platz zurückzustellen oder abzulehnen.
Nachdem Sie den Platz angenommen haben, können Sie sich mit Beginn des Immatrikulationszeitraums online einschreiben. Dabei werden weitere für die Immatrikulation relevante Angaben abgefragt, wie z.B. Angaben zur Krankenversicherung und Sie laden Ihr Passfoto für den Studierendenausweis hoch. Zum Abschluss erhalten Sie die Information über den zu zahlenden Semesterbeitrag und können den Immatrikulationsantrag drucken.
Für die Immatrikulation sind die bisher digital eingereichten Unterlagen und ggf. weitere Nachweise zusammen mit dem unterschriebenen Immatrikulationsantrag ► postalisch einzureichen!
Bitte Informieren Sie sich zum Thema Krankenversicherung auf unserer Website!!!