Bewerbungsformalia Meisterschülerstudium
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Hochschule für Bildende Künste Dresden interessieren. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren für das Meisterschülerstudium in den Studiengängen Bildende Kunst, Theaterdesign und Bühnen- und Kostümbild an der HfBK Dresden.
Zulassungsverfahren
weitere Informationen
Bewerbungsformalia
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsunterlagen und die Bewerbungsmappe/ Portfolio sind im Bewerbungszeitraum vom 1. Juni bis 1. Juli (Ausschlussfrist) einzureichen.
Zulassungsvoraussetzungen
Meisterschülerstudium Bildende Kunst:
Zum Studium kann zugelassen werden, wer
- über einen mit „sehr gut“ bewerteten Abschluss eines fünfjährigen Studiums (300 ECTS-Punkte) der Kunst an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Diplom, konsekutiver Master oder adäquater Abschluss) verfügt,
- die in Aussicht genommenen künstlerischen Entwicklungsvorhaben und künstlerischen Arbeiten für das Meisterschülerstudium schriftlich niederlegt und
- die schriftliche Zustimmung einer Professorin oder eines Professors aus dem Studiengang Bildende Kunst als betreuende Mentorin oder betreuender Mentor in ihrer bzw. seiner Meisterklasse oder für interdisziplinäre Vorhaben die schriftliche Zustimmung einer künstlerischen Professorin oder eines künstlerischen Professors des Lehrgebietes für Angewandte Theaterwissenschaften, des Fachgebietes Theaterdesign oder des Fachgebietes Bühnen- und Kostümbild als betreuende Mentorin oder betreuender Mentor besitzt.
Meisterschülerstudium Bühnen- und Kostümbild:
Zum Meisterschülerstudium kann zugelassen werden, wer
- einen mit mindestens mit der Note „gut“ (bewerteten, ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im gleichen oder fachverwandten Studiengang, der einem Studienumfang von mindestens 300 Leistungspunkten (LP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder mindestens neun Semestern Regelstudienzeit entspricht, nachweist,
- die in Aussicht genommenen künstlerischen Entwicklungsvorhaben und künstlerischen Arbeiten für das Meisterschülerstudium schriftlich niederlegt,
- die schriftliche Zustimmung für die in Nummer 2 genannten Vorhaben zum Meisterschülerstudium durch eine Professorin oder einen Professor des Fachgebietes Bühnen- und Kostümbild der Hochschule oder für interdisziplinäre Vorhaben durch eine künstlerische Professorin oder einen künstlerischen Professor des Lehrgebietes für Angewandte Theaterwissenschaften, des Fachgebietes Theaterdesign oder des Fachgebietes Bildende Kunst als betreuende Mentorin oder betreuender Mentor besitzt.
- nicht bereits zuvor ein gleichartiges Studium endgültig nicht bestanden hat.
Die Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 1 ist auch dann erfüllt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber mehrere fachlich gleiche oder fachlich verwandte Studiengänge mit einer Gesamtzahl von 300 LP nach dem ECTS oder die mindestens neun erfolgreich abgeschlossenen Fachsemester entsprechen, jeweils mit der Note „gut“ abgeschlossen hat.
Meisterschülerstudium Theaterdesign:
Zum Meisterschülerstudium kann zugelassen werden, wer
- einen mit der Note „sehr gut“ bestandenen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im gleichen oder fachverwandten Studiengang nachweist, der einem Studienumfang von mindestens 240 Leistungspunkten (LP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder mindestens acht Semestern Regelstudienzeit entspricht,
- die in Aussicht genommenen künstlerischen Entwicklungsvorhaben und künstlerischen Arbeiten für das Meisterschülerstudium schriftlich niederlegt,
- für die in Nummer 2 genannten Vorhaben zum Meisterschülerstudium durch die Professorin oder den Professor des Fachgebietes Theaterdesign der Hochschule angenommen ist,
- nicht bereits zuvor ein gleichartiges Studium endgültig nicht bestanden hat.
Die Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 1 ist auch dann erfüllt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber mehrere fachlich gleiche oder fachlich verwandte Studiengänge mit einer Gesamtzahl von mindestens 240 LP nach dem ECTS oder mindestens acht Semestern Regelstudienzeit jeweils mit der Note „sehr gut" abgeschlossen hat.
Bewerbungsunterlagen
Der Zulassungsantrag ist der HfBK Dresden durch das elektronisch ausgefüllte Antragsformular vor Ablauf der jeweils festgelegten Frist im ► Bewerbungsportal der HfBK Dresden elektronisch zu übermitteln.
Hinweis für Diplomandinnen und Diplomanden der HfBK Dresden: Bitte nutzen Sie für die Onlinebewerbung Ihren bestehenden Login als Studentin bzw. Student.
Das Antragsformular ist zusätzlich in ausgedruckter und unterschriebener Form ► postalisch innerhalb der festgelegten Bewerbungsfrist einzureichen.
Dem ► postalisch einzureichenden Zulassungsantrag sind beizufügen:
- ein tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über den bisherigen Ausbildungsweg,
- Zeugniskopien über die Hochschulzugangsberechtigung* oder Zeugniskopien bzw. Nachweise für den Zugang nach § 2 Abs. 3 bis 6 Immatrikulationsordnung
- Nachweis über den erforderlichen Hochschulabschluss**
- Nachweis über weitere Studienzeiten sowie Studien- oder Prüfungsleistungen
- Darstellung der in Aussicht genommen künstlerischen Vorhaben und Arbeiten während des Meisterschülerstudiums
- die schriftliche Zustimmung eines Professors/ einer Professorin aus dem jeweiligen Studiengang für die Aufnahme in seine/ ihre Meisterklasse
- Für internationale Bewerber/-innen: Ein Sprachzeugnis Deutsch oder Englisch über das Niveau B2 (TestDaF, DSH, Goethe) mit der Note mindestens GUT
*Bei ausländischen Schulzeugnissen: Bitte beachten Sie ggf. geltende länderspezifische Vorgaben.
**Siehe Zulassungsvoraussetzungen
Zulassung
Die Zulassung zum Studium regelt die Immatrikulationsordnung sowie die Studien- und Prüfungsordnung für das Meisterschülerstudium der Hochschule für Bildende Künste Dresden. Der Meisterschülerprüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung zum Studium.
Die Entscheidung des Meisterschülerprüfungsausschusses hat für die Immatrikulation des folgenden Wintersemesters Gültigkeit.
An der Hochschule für Bildende Künste Dresden ist eine Aufnahme des Studiums nur im Wintersemester möglich. Die jährliche Zulassung regelt sich nach der Anzahl der freien Studienplätze.
Annahme des Zulassungsangebots und Immatrikulation
Haben Sie eine Zulassung erhalten? Herzlichen Glückwunsch!
Um sich erfolgreich zu immatrikulieren, müssen Sie den Platz zunächst annehmen. Dafür loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das ► Hochschulportal ein und gehen zu Ihrer Bewerbung. Dort finden Sie nun den Button „Platz annehmen“.
Sollten Sie Ihr Studium nicht aufnehmen können, besteht hier auch die Möglichkeit den Platz abzulehnen.
Nachdem Sie den Platz angenommen haben, können Sie sich mit Beginn des Immatrikulationszeitraums online einschreiben. Dabei werden weitere für die Immatrikulation relevante Angaben abgefragt, wie z.B. Angaben zur Krankenversicherung und Sie laden Ihr Passfoto für den Studierendenausweis hoch. Zum Abschluss erhalten Sie die Information über den zu zahlenden Semesterbeitrag und können den Immatrikulationsantrag drucken.
Für die Immatrikulation sind die bisher digital eingereichten Unterlagen und ggf. weitere Nachweise zusammen mit dem unterschriebenen Immatrikulationsantrag ► postalisch einzureichen!
Bitte Informieren Sie sich zum Thema Krankenversicherung auf unserer Homepage!!!
Informationen zum sächsischen Landesstipendium
Das Sächsische Landesstipendium gewährt der Freistaat Sachsen als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das Studentenwerk Freiberg erlässt den Zuwendungsbescheid nach Maßgabe der Entscheidung der Hochschule vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.
Die Ausschreibung finden Sie hier.