Bewerbungsformalia Meisterschülerstudium

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Hochschule für Bildende Künste Dresden interessieren. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren für das Meisterschülerstudium in den Studiengängen Bildende Kunst, Theaterdesign und Bühnen- und Kostümbild an der HfBK Dresden.




Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsunterlagen für den Studienbeginn im Wintersemester sind innerhalb der Bewerbungsfrist vom 01.06. bis 01.07. (Ausschlussfrist) im Bewerbungsportal hochzuladen.

Achtung! Für das Meisterschülerstudium Bildende Kunst ist auch eine Bewerbung ins Sommersemester möglich. Die entsprechende Frist beginnt am 01.11. und endet am 15.12.


Zulassungsvoraussetzungen

Meisterschülerstudium Bildende Kunst:

Zum Studium kann zugelassen werden, wer

  1. über einen mit „sehr gut” bewerteten Abschluss eines viereinhalbjährigen Studiums (270 ECTS-Punkte) der Kunst an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Diplom, konsekutiver Master oder adäquater Abschluss) verfügt, ODER über einen mit „sehr gut” bewerteten Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums der Kunst an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule verfügt sowie eine anschließende mehrjährige künstlerische Praxis und Ausstellungserfahrung nachweist, zu denen die zukünftige Mentorin oder der zukünftige Mentor gutachterlich Stellung genommen hat,
  2. die in Aussicht genommenen künstlerischen Entwicklungsvorhaben und künstlerischen Arbeiten für das Meisterschülerstudium schriftlich niederlegt und
  3. die schriftliche Zustimmung einer Professorin oder eines Professors aus dem Studiengang Bildende Kunst als betreuende Mentorin oder betreuender Mentor in ihrer bzw. seiner Meisterklasse ODER  für interdisziplinäre Vorhaben die schriftliche Zustimmung einer künstlerischen Professorin oder eines künstlerischen Professors des Lehrgebietes für Angewandte Theaterwissenschaften, des Fachgebietes Theaterdesign oder des Fachgebietes Bühnen- und Kostümbild als betreuende Mentorin oder betreuender Mentor besitzt.
  4. Für internationale Bewerber/-innen: Ein Sprachzeugnis Deutsch oder Englisch über das Niveau B2 (TestDaF, DSH, Goethe) mit bestandenem Ergebnis vorlegt.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Hochschulabschlüsse keine Benotung aufweisen oder deren Note nicht „sehr gut” ist, müssen zur Feststellung einer vergleichbaren Eignung für das Meisterschülerstudium zusätzlich ein Portfolio mit mindestens zehn eigenen künstlerischen Werken einreichen. Die Entscheidung über die Vergleichbarkeit trifft der Meisterschülerprüfungsausschuss auf der Grundlage einer Stellungnahme des zukünftigen Mentors oder der zukünftigen Mentorin.

Meisterschülerstudium Bühnen- und Kostümbild:

Zum Meisterschülerstudium kann zugelassen werden, wer

  1. einen mit mindestens mit der Note „gut” bewerteten, ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im gleichen oder fachverwandten Studiengang, der einem Studienumfang von mindestens 300 Leistungspunkten (LP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder mindestens neun Semestern Regelstudienzeit entspricht, nachweist,
  2. die in Aussicht genommenen künstlerischen Entwicklungsvorhaben und künstlerischen Arbeiten für das Meisterschülerstudium schriftlich niederlegt,
  3. die schriftliche Zustimmung für die in Nummer 2 genannten Vorhaben zum Meisterschülerstudium durch eine Professorin oder einen Professor des Fachgebietes Bühnen- und Kostümbild der Hochschule ODER  für interdisziplinäre Vorhaben durch eine künstlerische Professorin oder einen künstlerischen Professor des Lehrgebietes für Angewandte Theaterwissenschaften, des Fachgebietes Theaterdesign oder des Fachgebietes Bildende Kunst als betreuende Mentorin oder betreuender Mentor besitzt.
  4. nicht bereits zuvor ein gleichartiges Studium endgültig nicht bestanden hat.
  5. Für internationale Bewerber/-innen: Ein Sprachzeugnis Deutsch oder Englisch über das Niveau B2 (TestDaF, DSH, Goethe) mit bestandenem Ergebnis vorlegt.

Die Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 1 ist auch dann erfüllt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber mehrere fachlich gleiche oder fachlich verwandte Studiengänge mit einer Gesamtzahl von 300 LP nach dem ECTS oder die mindestens neun erfolgreich abgeschlossenen Fachsemester entsprechen, jeweils mit der Note „gut” abgeschlossen hat.

Meisterschülerstudium Theaterdesign:

Zum Meisterschülerstudium kann zugelassen werden, wer

  1. einen mit der Note „sehr gut” bestandenen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im gleichen oder fachverwandten Studiengang nachweist, der einem Studienumfang von mindestens 240 Leistungspunkten (LP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder mindestens acht Semestern Regelstudienzeit entspricht,
  2. die in Aussicht genommenen künstlerischen Entwicklungsvorhaben und künstlerischen Arbeiten für das Meisterschülerstudium schriftlich niederlegt,
  3. für die in Nummer 2 genannten Vorhaben zum Meisterschülerstudium durch die Professorin oder den Professor des Fachgebietes Theaterdesign der Hochschule angenommen ist,
  4. nicht bereits zuvor ein gleichartiges Studium endgültig nicht bestanden hat.
  5. Für internationale Bewerber/-innen: Ein Sprachzeugnis Deutsch oder Englisch über das Niveau B2 (TestDaF, DSH, Goethe) mit bestandenem Ergebnis vorlegt.

Die Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 1 ist auch dann erfüllt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber mehrere fachlich gleiche oder fachlich verwandte Studiengänge mit einer Gesamtzahl von mindestens 240 LP nach dem ECTS oder mindestens acht Semestern Regelstudienzeit jeweils mit der Note „sehr gut" abgeschlossen hat.


Bewerbungsunterlagen

Der Zulassungsantrag ist der HfBK Dresden durch das elektronisch ausgefüllte Antragsformular vor Ablauf der jeweils festgelegten Frist im ► Bewerbungsportal der HfBK Dresden elektronisch zu übermitteln.

Hinweis für Diplomandinnen und Diplomanden der HfBK Dresden: Bitte nutzen Sie für die Onlinebewerbung Ihren bestehenden Login als Studentin bzw. Student.

Dem Zulassungsantrag sind elektronisch beizufügen:

  1. Zustimmungserklärung einer Professorin oder eines Professors des Fachgebietes zur Betreuung der Bewerberin oder des Bewerbers bei ihren oder seinen künstlerischen Vorhaben,
  2. ein tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des künstlerischen Werdegangs (BüKo und ThD: inkl. entsprechender Nachweise über bereits durchgeführte künstlerische Arbeiten),
  3. Nachweis über den erforderlichen Hochschulabschluss*/**, sofern er nicht im gleichen Jahr an der HfBK Dresden absolviert wird,
  4. Darstellung der in Aussicht genommenen künstlerischen Entwicklungsvorhaben und künstlerischen Arbeiten während des Meisterschülerstudiums,
  5. Erklärung, dass bisher noch an keiner anderen Hochschule ein Meisterschülerstudium begonnen und endgültig nicht bestanden wurde,
  6. nur BüKo und ThD: Erklärung, dass die jeweilige Meisterschülerordnung anerkannt wird,
  7. nur BüKo und ThD: Erklärung, dass Ordnung der HfBK Dresden zur Sicherung guter künstlerischer und wissenschaftlicher Praxis anerkannt wird und deren Regeln zwingend eingehalten werden,
  8. nur Bildende Kunst: im Falle des Fehlens des geforderten Studienabschlusses, ein Portfolio mit 10 eigenen künstlerischen Arbeiten sowie eine gutachterliche Stellungsnahme der Mentorin bzw. des Mentors,
  9. nur für internationale Bewerberinnen und Bewerber: Ein Sprachzeugnis Deutsch oder Englisch auf Niveau B2 mit bestandenem Ergebnis (nicht älter als 3 Jahre!).

*Siehe Zulassungsvoraussetzungen

**An Stelle des Nachweises des Hochschulabschlusses kann ein Nachweis über die bestandene bzw. geplante Abschlussprüfung zur Bewerbung vorgelegt werden.


Zulassung

Die Zulassung zum Studium regelt die Immatrikulationsordnung sowie die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung für das Meisterschülerstudium der Hochschule für Bildende Künste Dresden. Der jeweilige Meisterschülerprüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung zum Studium. Diese Zulassung ist nicht verschiebbar und gilt demnach immer für das darauffolgende Semester.

In den Meisterschülerstudiengängen Bühnen- und Kostümbild sowie Theaterdesign ist eine Aufnahme des Studiums nur im Wintersemester möglich. Der Meisterschülerstudiengang Bildende Kunst kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester begonnen werden. Die Zulassung regelt sich nach der Anzahl der freien Studienplätze.


Annahme des Zulassungsangebots und Immatrikulation

Haben Sie eine Zulassung erhalten? Herzlichen Glückwunsch!

Um sich erfolgreich zu immatrikulieren, müssen Sie den Platz zunächst annehmen. Dafür loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das ► Hochschulportal ein und gehen zu Ihrer Bewerbung. Dort finden Sie nun den Button „Platz annehmen".

Sollten Sie Ihr Studium nicht aufnehmen können, besteht hier auch die Möglichkeit den Platz abzulehnen.

Nachdem Sie den Platz angenommen haben, können Sie sich mit Beginn des Immatrikulationszeitraums online einschreiben. Dabei werden weitere für die Immatrikulation relevante Angaben abgefragt, wie z.B. Angaben zur Krankenversicherung. Außerdem laden Sie dort Ihr Passfoto für den Studierendenausweis hoch. Zum Abschluss erhalten Sie Information über den zu zahlenden Semesterbeitrag und können den Immatrikulationsantrag drucken.

Für die Immatrikulation sind die bisher digital eingereichten Unterlagen und ggf. weitere Nachweise zusammen mit dem unterschriebenen Immatrikulationsantrag postalisch einzureichen! Beachten Sie unbedingt, dass Zeugnisse in beglaubigter Kopie eingereicht werden müssen.

Zum Thema Krankenversicherung informieren Sie dich bitte hier.


Informationen zum sächsischen Landesstipendium

Das Sächsische Landesstipendium gewährt der Freistaat Sachsen als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das Studentenwerk Freiberg erlässt den Zuwendungsbescheid nach Maßgabe der Entscheidung der Hochschule vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.

Informationen zur diesjährigen Ausschreibung folgen in Kürze.

 

Hier geht es zum Bewerbungs- und Studienportal

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