Anerkennungs- und Einstufungsverfahren
Sie haben bereits studiert und möchten aufgrund bereits erbrachter Studienleistungen in einem höheren Fachsemester einsteigen? Hier finden Sie alle Informationen zur Anerkennung und Höhereinstufung
Auszug aus der Immatrikulationsordnung § 10 Abs. 5
War die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in einem anderen Studiengang an einer Hochschule bereits immatrikuliert, wird sie oder er in ein höheres Fachsemester immatrikuliert, wenn sie oder er dies beantragt und durch Anrechnungsbescheinigung des zuständigen Prüfungsausschusses nachweist. Beantragt die Studentin oder der Student nach ihrer oder seiner Immatrikulation in das erste Fachsemester des gewählten Studienganges bei dem zuständigen Prüfungsausschuss die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem anderen Studiengang und wird diese gewährt, zieht das nach Maßgabe der einschlägigen Prüfungsordnung die Anrechnung der entsprechenden Studienzeit von Amts wegen nach sich. In diesem Falle wird die Studentin oder der Student von Amts wegen nachträglich in das entsprechend höhere Fachsemester immatrikuliert (Höherstufung). Das Nähere regelt die jeweilige Prüfungsordnung des Studienganges.
Bitte beachten Sie:
Wenn für Sie kein Hochschulwechsel oder ein Weiterstudium aufgrund eines bereits vorhandenen Abschlusses zutreffend ist, müssen Sie zunächst das Zulassungsverfahren (inkl. Vorausauswahl und Eignungsprüfung) durchlaufen. Der Antrag auf Anerkennung kann frühestens mit erfolgreicher Zulasssung gestellt werden.
Informationen zum Zulassungsverfahren nach Studienrichtungen finden Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Zulassung zum Studium an der HfBK Dresden
- Anrechnungsfähige erbrachte Leistungen aus einem früheren Studium
- Antrag auf Anerkennung beim zuständigen Prüfungsausschuss
- im Studiengang Bildende Kunst: Zustimmung der betreuenden Professorin bzw. des betreuenden Professors zur Aufnahme in die Fachklasse
- sie werden auf Basis der anerkannten Leistungen eingestuft
- Grundlage für die Einstufung sind Ihre bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen, wobei ein Workload von 30 Leistungspunkten/ECTS pro Semester ausschlaggebend ist
- für die Anerkennung Ihrer Leistungen reichen Sie den entsprechenden Antrag ein
- über die Anerkennung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss
- informieren Sie sich hier über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
- kontaktieren Sie das Referat für Studienangelegenheit und lassen sich beraten.
- reichen Sie den Antrag auf Anerkennung mit den erforderlichen Nachweisen im Referat für Studienangelegenheit (referat-sta@hfbk-dresden.de) ein
Folgende Unterlagen senden Sie zunächst per Mail an referat-sta@hfbk-dresden.de.
- Deckblatt Anerkennung früheres Studium
- Anerkennungsblatt
- Nachweis über bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Transcript of Records)
- Modulbeschreibung oder äquivalente Beschreibung, die geeignet ist, um die Gleichwertigkeit festzustellen
- im Studiengang Bildende Kunst: Zustimmungserklärung der betreuenden Professorin bzw. des betreuenden Professors zur Aufnahme in die Fachklasse
- der Antrag sollte mit erfolgter Zulassung, spätestens zum Studienstart gestellt werden