Auslandsstudium (Outgoing)
Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Auslandsstudium mit Erasmus+
Mein Auslandsaufenthalt
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Hier finden Sie wichtige Dokumente, die Sie für die Erasmus+ Förderung benötigen.
International Office
Informatives
Allgemeines
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium sind die reguläre Immatrikulation an der HfBK Dresden sowie mindestens der Abschluss des ersten Studienjahres.
Bitte beachten/ bedenken Sie den längeren Vorlauf in Planung des Auslandaufenthaltes und Bewerbungsfristen.
Infoveranstaltungen finden regulär jährlich im Dezember statt und werden via Email angekündigt. Fragen vorab richten Sie bitte das International Office der HfBK Dresden.
Unsere Partnerhochschulen
Hier finden Sie Informationen zu Partnerhochschulen, mit denen die HfBK Dresden eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat. Wenn Sie sich für einen Auslandsaufenthalt an einer anderen, hier nicht aufgelisteten Hochschule interessieren, kontaktieren Sie bitte das International Office der HfBK Dresden.
Eine tabellarische Übersicht sortiert nach Studiengängen finden Sie hier.
Belgien:
- Académie royale des beaux-arts de Bruxelles (Brüssel)
Bulgarien:
- National Academy of Art (Sofia)
Dänemark:
- Funen Art Academy (Odense),
- The Royal Danish Academy of Fine Arts (Kopenhagen)
Frankreich:
- École nationale supérieure des Arts Décoratifs (Paris),
- Ecole Nationale Supérieure des Beaux Arts (Paris),
- École supérieure d'art d'Aix-en-Provence,
- École supérieure des beaux-arts de Nîmes,
- Haute école des arts du Rhin (Strasbourg),
- Institut Supérieur des Beaux Arts de Besançon/Franche Comté (Besançon),
- Ecole Superieure d'Art et de Design d'Orleans, École supérieure des beaux-arts Tours Angers Le Mans (Angers),
- Ecole Superieur dÀrt et de Design Toulon
Griechenland:
- Athens School of Fine Arts
Italien:
- Fine Arts Academy of Ravenna (Ravenna),
- Accademia di Belle Arti di Venezia (Venedig),
- Accademia di Belle Arti di Firenze (Florenz),
- Accademia di Belle Arti di Lecce (Lecce),
- Fondazione Accademia di Belle Arti "P. Vannucci” (Perugia),
- Accademia Santa Giulia (Brescia),
- Accademia di Belle Arti di Roma (Rom),
- Accademia di Belle Arti di Brera (Mailand)
Kroatien:
- Universität Zagreb
Lettland:
- Art Academy of Latvia (Riga)
Litauen:
- Vilnius Academy of Arts (Vilnius)
Niederlande:
- University of Applied Sciences (Groningen)
Österreich:
- Universität für angewandte Kunst (Wien),
- Akademie der Bildenden Künste (Wien),
- Universität für Künstlerische und Industrielle Gestaltung Linz
Polen:
- Akademia Sztuk pięknych w Gdansku (Danzig),
- Nicolaus Copernicus University in Torun,
- Akademia Sztuk Pięknych w Krakowie (Krakau),
- The Eugeniusz Geppert Academy of Art and Design (Wrocław),
- Academy of Fine Art in Łódź,
- Academy of Fine Arts in Warsaw (Warschau)
Serbian:
- University of Arts (Belgrad)
Slowakei:
- Academy of Fine Arts and Design (Bratislava)
Spanien:
- Universitat de Barcelona (Facultat de Belles Arts),
- Universidad Nebrija (Madrid),
- Universidad de La Laguna (Teneriffa),
- Universidad de Castilla-La Mancha (Cuenca)
Tschechien:
- Brno University of Technology (Brünn),
- Univerzita Jana Evangelisty Purkyně v Ústí nad Labem,
- University of Ostrava ,
- Academy of Fine Arts in Prague (Prag),
Türkei:
- Necmettin Erbakan Üniversitesi (Konya),
- Mimar Sinan Fine Arts University (Istanbul)
Ungarn:
- Hungarian University of Fine Arts (Budapest)
Partnerhochschulen außerhalb des Erasmus+Programms:
Schweiz: Zürcher Hochschule der Künste (keine Erasmus+ Förderung möglich, Förderung über SEMP)
Israel: Bezalel Academy of Arts and Design(Jerusalem), School of Visual Arts (Jerusalem)
Bulgarien:
- National Academy of Art (Sofia)
Frankreich:
- École nationale supérieure des Arts Décoratifs (Paris),
- Ecole Nationale Supérieure d'Arts et Techniques du Théâtre (Lyon)
Italien:
- Accademia di Belle Arti di Venezia (Venedig),
- Accademia di Belle Arti di Firenze (Florenz),
- Fondazione Accademia di Belle Arti "P. Vannucci" (Perugia)
Litauen:
- Vilnius Academy of Arts (Vilnius)
Niederlande:
- University of Applied Sciences (Groningen)
Norwegen:
- Norwegian Theatre Academy (Ostfold/Halden)
Österreich:
- Akademie der Bildenden Künste (Wien)
Polen:
- Akademia Sztuk pięknych w Gdansku (Danzig),
- The Eugeniusz Geppert Academy of Art and Design (Wrocław),
- Academy of Fine Arts in Warsaw (Warschau)
- Akademia Sztuk Pięknych w Krakowie (Krakau),
Spanien:
- Universitat de Barcelona (Facultat de Belles Arts)
Türkei:
- Mimar Sinan Fine Arts University (Istanbul)
Ungarn:
- Hungarian University of Fine Arts (Budapest)
Bulgarien:
- National Academy of Art (Sofia)
Lettland:
- Art Academy of Latvia (Riga)
Litauen:
- Vilnius Academy of Arts (Vilnius)
Österreich:
- Universität für angewandte Kunst (Wien),
- Akademie der Bildenden Künste (Wien)
Polen:
- Akademia Sztuk pięknych w Gdansku (Danzig),
- Akademia Sztuk Pięknych w Krakowie (Krakau),
- Nicolaus Copernicus University in Torun,
- The Eugeniusz Geppert Academy of Art and Design (Wrocław),
- Academy of Fine Arts in Warsaw (Warschau)
Slowakei:
- Academy of Fine Arts and Design (Bratislava)
Spanien:
- Universitat de Barcelona (Facultat de Belles Arts)
Tschechien:
- University of Pardubice (Faculty of Restoration)
Türkei:
- Mimar Sinan Fine Arts University (Istanbul)
Fördersätze & Top-Ups (Stand: 2024)
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Europaweit gelten die folgenden Mindesthöhen für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte:
- Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
- Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
- Gruppe 3 (monatlich 540 Euro): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Die Förderung durch ein Erasmus+ Stipendium kann mit dem BAföG kombiniert werden. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD: mehr erfahren oder beim Punkt Auslandsbafög.
Darüber hinaus können Top-Ups in Form von einmaligen und monatlichen Fördersummen zusätzlich beantragt werden:
- Green Travel:
- Ab dem Aufruf 2025 wird die finanzielle Unterstützung durch nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen errechnet. Die Höhe der Reisekosten richtet sich danach, ob umweltfreundliche Verkehrsmittel genutzt werden oder nicht. Eine Übersicht mit genauen Beträgen ist hier zu finden.
- Social Top Up:
- 250 EUR / Monat
- Teilnehmende mit geringeren Chancen (Social Top Up Berechtigte):
- Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
- Studierende mit Kind(ern)
- Erstakademiker/innen
- Erwerbstätige Studierende
Wie bewerbe ich mich?
Das Bewerbungsverfahren ist in zwei Phasen angelegt: erst bewerben Studierende sich intern innerhalb der HfBK. Wenn Sie eine Zusage erhalten, werden Sie nominiert und bewerben Sie sich dann direkt an der ausländischen Hochschule. Der HfBK interne Bewerbungszeitraum endet jährlich am 5. Januar für eine Bewerbung auf das Wintersemester im gleichen Jahr oder das Sommersemester im darauffolgenden Jahr.
Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht mit dem Betreff Erasmusbewerbung+WS/SS+Jahr digital an: international@hfbk-dresden.de gesendet werden und folgendes enthalten:
- Ausgefülltes Bewerbungsformular
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
- Portfolio (mit 5 künstlerischen Arbeiten)
- aktuelle Leistungsübersicht
Vergabeverfahren
Jede Partnerhochschule bietet eine bestimmte Anzahl von Plätzen für Erasmusstudierende, welche in Form von Nominierungen unter den Bewerber/innen vergeben werden können. Gibt es mehr Bewerber*innen als Plätze an einer bestimmten Hochschule wird in einem Gremium aus Professor*innen anhand der Bewerbungsunterlagen über die Nominierungen entschieden. Dabei wird sich bemüht, dass alle Bewerber*innen einen Platz bekommen oder zumindest ihr Zweitwunsch erfüllt werden kann. Prioritäten für das Studium an bestimmten Hochschulen sollten daher in der Bewerbung angegeben werden.
Bis Ende Januar/Anfang Februar werden alle Bewerber*innen über ihre Nominierung informiert und werden gebeten ihren Platz anzunehmen oder abzulehnen. Ggf. werden dadurch Plätze frei und können neu vergeben werden. Studierende werden also zunächst HfBK intern für bestimmte Hochschulen nominiert und können sich darauf hin an der Partnerhochschule bewerben.
Bitte beachten Sie, dass der Semesterbeginn nicht an allen Hochschulen gleich ist. Informieren Sie sich deshalb bitte rechtzeitig, bei der von Ihnen gewünschten Hochschule, über die Bewerbungszeiten.
Mein Auslandsaufenthalt
Formalitäten der Erasmus+ Förderung
Sie haben eine Zusage von der Partnerhochschule erhalten? So geht es nun weiter:
Vor Ihrer Abreise
- Teilnahme an der Infoveranstaltung für Outgoing (Einladung erfolgt per Mail)
- Senden Sie uns das Formular "Mein Auslandsaufenthalt" bis spätestens 15. Juni für das Wintersemester bzw. bis 15. Dezember für das Sommersemester
- Sie erhalten das Grant Agreement, die ehrenwörtliche Erklärung und den Zahlungsträger zur Prüfung und Unterschrift
- Erstellen des Learning Agreements über das OLA-Dashboard
- Als letzen Schritt ist ein Onlinesprachtest zu absolvieren
Erst nach dem Einreichen dieser Dokumente, gemeinsam mit der von der ausländischen Hochschule unterschriebenen Confirmation of Arrival und dem absolvierten OLS Sprachtest kann die erste Ratenzahlung (70%) erfolgen.
Eine detaillierte Übersicht über die Formalitäten für die Erasmus+ Förderung vor, während und nach dem Aufenthalt finden Sie in unserem Leitfaden. Diesen sowie sämtliche Anträge und Formulare finden Sie im Downloadbereich.
Eigenständige Vorbereitung
Einige Partneruniversitäten bieten Zimmer in Studierendenwohnheimen an und helfen Ihnen ggf. auch bei der Suche nach anderen Wohnmöglichkeiten. Informieren Sie sich entsprechend direkt auf den Webseiten der Partneruniversitäten. Einige Universitäten bieten ein sogenanntes Buddy-, Mentoren- oder Tutoren-System an – so könnten Sie direkt Studierende vor Ort nach Hilfe bei der Wohnungssuche fragen. Auf Facebook sind diverse Gruppen zur Partneruniversität und ausländischen Studierenden in der jeweiligen Stadt und Land zu finden. Hier werden oft Wohnungsfragen angesprochen oder sogar Zimmer direkt angeboten. Es empfiehlt sich auch unbedingt, eine sprach- und landeskundige Person zum Mietvertragsabschluss mitzunehmen. Sie können sich auch beim International Office erkundigen, welche Studierende in der Vergangenheit an der jeweiligen Partnerhochschule studiert haben, diese direkt kontaktieren und so möglicherweise Kontakte und Tipps zum Thema Wohnungssuche erhalten.
Innerhalb der EU reicht oft eine europäische Krankenversicherung aus. Es ist zu empfehlen trotzdem eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen. Für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU wird eine Zusatzversicherung benötigt. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen im Ausland abgedeckt werden.
EU-Bürger/innen brauchen für den Aufenthalt im europäischen Ausland größtenteils kein Visum, in einigen Fällen sind jedoch Formalitäten zum Aufenthaltsrecht und Meldepflichten zu beachten. Informationen dazu von der ausländischen Universität. Im Nicht-EU Ausland brauchen EU- und Nicht-EU-Bürger/-innen gleichermaßen zumeist ein Visum. Diesbezüglich erkundigen Sie sich am besten direkt bei den Botschaften des jeweiligen Landes.
Nicht EU-Bürger/-innen können in den meisten Fällen ein Visum in der entsprechenden Botschaft bzw. dem Konsulat in Deutschland beantragen. In sehr seltenen Fällen ist die Beantragung in ihren Heimatländern nötig.
Aktuelle Informationen zur Einreise ohne Visum in EU-Mitgliedsstaaten nach der REST Richtlinie sowie zu länderspezifischen Mobilitätsverfahren finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Denken Sie daran, Ihren bestehenden Aufenthaltstitel in Deutschland vor dem Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes so zu verlängern, dass dieser weiterhin Gültigkeit hat, wenn Sie wieder einreisen möchten. Die Wiedereinreise nach Deutschland ohne gültigen Aufenthaltstitel ist sonst nicht möglich und Sie müssen erneut Formalitäten aus Ihrem Heimatland klären.
Beachten Sie, dass die Antragsformalitäten zu Visa und Aufenthaltstiteln viel Zeit in Anspruch nehmen und kümmern Sie sich entsprechend frühzeitig darum.
Auslands-BAföG steht allen Studierenden zur Verfügung, die grundsätzlich förderberechtigt sind. Wichtig dabei ist es den Antrag möglichst frühzeitig, mindestens ein halbes Jahr vor Beginn des Auslandstudiums beim zuständigen Auslandsamt zu stellen. Eine Übersicht für die Zuständigkeiten je nach Zielländern und genauere Informationen finden Sie hier.
Zusätzlich gibt es einige Zuschläge, die gesondert beantragt werden können. Dazu gehören Zuschläge für nachweisbar notwendige Studiengebühren, Reisekosten innerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 250 Euro, außerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 500 Euro, für eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung bei Studierenden, sowie für höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz.
Studierende können auf Antrag, bei Nachweis des Auslandsstudiums, für bis zu zwei Semestern vom Studium beurlaubt werden. Der Antrag ist mit der Rückmeldung des entsprechenden Semesters zu stellen. Während der Zeit der Beurlaubung bleibt der/die Studierende Mitglied der Hochschule und kann selbst entscheiden ob er/sie die Gebühren für das Semesterticket in Dresden tragen möchte. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Referats für Studienangelegenheiten
Bitte informieren Sie sich im Voraus, am besten bereits bei der HfBK internen Bewerbung über vorausgesetzte Sprachkenntnisse für das Studium an einer bestimmten Hochschule. An manchen Hochschulen reichen Englischkenntnisse nicht aus und ein bestimmtes Sprachniveau in der jeweiligen Landessprache wird gefordert.
Zu Beginn des Auslandsaufenthaltes muss im Rahmen der Erasmus+ Förderung ein Sprachtest auf der OLS Online-Platform absolviert werden. Hier werden zusätzlich während des Auslandsaufenhtalts Online-Sprachkurse angeboten. Die Sprachtests sind verpflichtend. Für die Förderung ist das erreichte Sprachniveau nicht ausschlaggebend. Wir empfehlen dennoch das umfangreiche Kursangebot wahrzunehmen.
Die Sprachunterstützung im Erasmus+ Programm Online Language Support (OLS) steht über die Plattform EU Academy für Studierende, die ab dem akademischen Jahr 2022/23 ins Ausland gehen, zur Verfügung.
Sie können freiwillig einen OLS-Sprachtest und Kurs vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt online absolvieren und Ihre Kenntnisse in beliebig vielen Sprachen testen und so viele Kurse wie Sie mögen besuchen. Bitte beachten Sie: Die OLS Plattform wurde befindet sich im Aufbau und wird noch um weitere Sprachen ergänzt.
Hier geht´s zum Online Language Support!
Da das System nicht ganz selbsterklärend ist finden Sie hier eine Anleitung. Bei allen Fragen und technischen Schwierigkeiten steht das Help-Center der Europäischen Kommission zur Verfügung.
OLS, die Online Language Support, bietet mehr als nur Einstufungstests und die regulären A1-B2-Kurse, um den Lernprozess während der Mobilität zu begleiten:
- „Let’s Go Further“: Festigt Kenntnisse aus Sprachmodulen mit integrierten Übungsaktivitäten.
- „Let’s Play“: Fördert spielerisches Anwenden neuer Sprachkenntnisse.
- „Let’s Explore“: Vermittelt kulturelle Intelligenz für ein erfolgreiches Leben im Mobilitätsland (Spotlight-Bereich).
- „How Do We Say…?“: Erforscht sprachliche, phonetische oder kulturelle Aspekte direkt im Modul.
- Boosts: Personalisierte Zusatzaktivitäten basierend auf einem Lernfragebogen.
Ab 2025:
- „Let Us Tell You a Story“: Fördert das Erzählen von Geschichten mit Aktivitäten wie Comics und Audio.
- „I Want to Know“: Stärkt metakognitive Fähigkeiten und unterstützt eigenständiges Lernen.
(verfügbar in Französisch, Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch A1-B2, in anderen Sprachen A1-A2)
Informationen zu Ihrem Gastland, den aktuellen Sicherheitshinweisen und den Visabestimmungen erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. Bitte halten Sie sich zur aktuellen Sicherheitslage in Ihrem Gastland bzw. der Region auf dem Laufenden. Notieren Sie sich vorsorglich die Telefon- und Notfallrufnummer der nächsten deutschen Auslandsvertretung (ggf. im Mobiltelefon speichern). Die Telefonnummern finden Sie auf der Webseite der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung.
Sie sollten sich auch – wenn Sie das nicht längst schon gemacht haben – in die Krisenvorsorgeliste für deutsche Staatsbürger/-innen des Auswärtigen Amtes eintragen (ELEFAND). Hierüber versendet die deutsche Auslandsvertretung im Bedarfsfall Sicherheitshinweise (sog. “Landsleutebrief”).
Der DAAD stellt auf dessen Homepage ein Merkblatt zur Sicherheitsvorsorge für Geförderte zu Verfügung.
Möglichkeiten der Verlängerung
Sollten sie sich während ihres Erasmussemesters entscheiden, dieses für ein weiteres Semester zu verlängern, ist dies grundsätzlich möglich, sofern sie nicht bereits 12 Monate im Ausland verbracht haben. Hierzu kontaktieren Sie bitte möglichst frühzeitig das International office der Heimat und Gastuniversität. Über die Verlängerung wird im Einzelfall, abhängig davon, ob es für das folgende Semester noch Plätze an der ausländischen Hochschule und Plätze, die durch Erasmus+ gefördert werden können, entschieden.
Erfahrungsgemäß ist eine Verlängerung vom Wintersemester auf das anschließende Sommersemester normalerweise eher möglich, da es sich um das gleiche akademische Jahr handelt und die Erasmusförderung an dieses gebunden ist.
Änderungen des Reisezeitraums müssen mindestens 30 Tage vor geplantem Reiseende angezeigt werden!
Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
Zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen, ist zu empfehlen schon vorzeitig beim Ausfüllen des Learning Agreements Rücksprache mit verantwortlichen Lehrpersonen zu halten, inwiefern ECTS-Punkte anerkannt werden können. Nur so können Sie sicher sein, dass die Kurse im Nachhinein anerkannt werden.
Die im Ausland erbrachten Studienleistungen können nach Ihrem Auslandsaufenthalt automatisch anerkannt werden, wenn Sie den Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem Learning Agreement eingereicht haben und durch ein Transcript of Records das Erbringen der Leistungen nachweisen.
Haben Sie im Ausland Studienleistungen erbracht, die unser Curriculum nicht vorsieht, können diese als Zusatzleistung anerkannt werden.
Ausführliche Informationen zum Anerkennungsprozess finden Sie hier