Auslandsstudium & -praktika
Sie studieren an der HfBK Dresden und planen einen Studienaufenhalt oder Praktikum im Ausland? Sie studieren an einer ausländischen Hochschule und planen einen Studienaufenhalt an der HfBK Dresden? Sie suchen Informationen zur Personalmobilität? Hier finden Sie die nötigen Informationen und Downloads sowie weiterführende Links.
Studierendenmobilität
Personalmobilität
ERASMUS+
Auslandsaufenthalt mit ERASMUS+

Es werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
- Auslandsstudium für Studierende
- Auslandspraktikum für Studierende
- Personalmobilität zu Lehrzwecken
- Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Internationalisierungsstrategie der HfBK Dresden
Erasmus Code: D DRESDEN04
DAAD
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
"Outgoing": Wege ins Ausland
Studierende der Hochschule für Bildende Künste Dresden haben die Möglichkeit, einen Studienaufenthalt zwischen zwei und zwölf Monaten an einer Partnerhochschule im Ausland zu planen und bei erfolgreicher Bewerbung um ein ERASMUS-Stipendium mit Hilfe eines Mobilitätszuschusses zu realisieren. Studieren an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland ermöglicht Ihnen dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Bitte beachten Sie, dass der Semesterbeginn nicht an allen Hochschulen gleich ist. Informieren Sie sich deshalb bitte rechtzeitig, bei der von Ihnen gewünschten Hochschule, über die Bewerbungszeiten.
Studierende können mit Erasmus Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandspraktikum
reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
Auswahlkriterien
Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ muss fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert sein. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich zu machen. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmern bekannt zu machen. Diese Kriterien gelten auch für Zero-Grant-Geförderte.
Die NA DAAD empfiehlt Projektträgern im Interesse der notwendigen Transparenz dringend, Informationen über das Erasmus+ Programm und die Bewerbungs- und Förderkriterien leicht auffindbar auf den Internetseiten (des Akademischen Auslandsamtes/International Office und ggf. der Fakultäten) zu veröffentlichen.
Verpflichtende Sprachtests
Die Europäische Kommission hat einen Online-Sprachtest für die fünf großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL) zur Verfügung gestellt. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.
Hinweis Berichtspflicht
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Informationen und Formulare zur Bewerbung
Postanschrift:
Technische Universität Dresden
LEONARDO-BÜRO SACHSEN
01069 Dresden
Besucheranschrift:
LEONARDO-BÜRO SACHSEN
Nürnberger Str. 31a
01187 Dresden
Sekretariat:
+49 351 463 37045
Hinweise für eine Anerkennung von Leistungen:
Wenn Ihr Studium ein Pflichtpraktikum enthält, kann das Auslandspraktikum ggf. dafür anerkannt werden. Bitte sprechen Sie uns im International Office einfach an: international@hfbk-dresden.de
"Incoming": In Dresden studieren
Sie interessieren sich für ein Erasmus-Auslandsaufenthalt als Gaststudent:in in Dresden?
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur HfBK Dresden, der Studienstruktur und für Ihre Reiseplanung.
Personalmobilität
Personalmobilität bezeichnet einen mehrtägigen Aufenthalt
- zur Fort- und Weiterbildung
- zu Lehrzwecken
an europäischen Partnerhochschulen oder sonstigen Institutionen im Erasmus-Raum.
Kontakt International Office

Unsere Mitarbeiterinnen beraten Sie gern: international@hfbk-dresden.de
Anna Repina
Mitarbeiterin International Office
+49 351 4402 2173
Güntzstr. 34, R215 (Achtung: Das International Office ist umgezogen!)
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag: 10 - 11 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kristin Jäkel
Leiterin International Office / Erasmus+ Koordinatorin
+49 351 4402 2141
Güntzstr. 34, R207