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Die Vorteile von Künstler*innenkollektiven, vor allem zum Beginn der Karriere, sind vielzählig. Sichtbarkeit und kommunikative Wirkung nach außen werden erhöht, Förderspektren erweitert und Positionen in stadtpolitischen Auseinandersetzungen um Atelier und Ausstellungs- Räume gestärkt. Aber wann wird aus einer solidarischen Vereinigung von Gleichgesinnten eine juristische Person mit rechtlichen Aspekten und steuerlichen Verpflichtungen? Welche rechtlichen Formen eignen sich für welche Zwecke? Und was sollte beachtet werden bei einer Gründung? Welche rechtliche Form eignet sich für welches Ziel? Der Workshop „Schließt Euch zusammen“ stellt zunächst einige erfolgreiche Künstler*innen- und Kurator*innenkollektive in ihren Zielen und Wirkungen vor und geht dann in einem zweiten Teil auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und Formen ein, die bei einem Zusammenschluss in Frage kommen.
Dozent*innen:
Dr. Ina Roß lehrt Kulturmanagement und Künstler*innenmarketing an der Universität des Saarlandes und an der Hochschule der Bildenden Künste Saar. Sie war fünf Jahre lang in Neu-Delhi, Indien, Dozentin für Arts Management an der National School of Drama (NSD) und im Fachbereich „Bildende Kunst“ an der Jamia Millia Islamia University. Schwerpunkt ihrer Lehre ist kreatives Selbstmarketing und Management für Künstler*innen. Darüber hinais forscht sie zu Kultureinrichtung als „dritte Orte“ und Aneignungspraktiken von Kulturpublikum. 2022 und 2023 erschienen ihre Bücher „Wie überlebe ich als Künstler*in? Eine Werkzeugkiste für alle, die sich selbst vermarkten wollen“ (3. erweit. aktual. Auflage) und „Die Eroberung des Museums“ im Transcript-Verlag.
Burghard von Baren ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, lernte Verlagsbuchhändler und studierte Musik bevor er sich der Juristerei verschrieb. Er war Justiziar der Klassik Stiftung Weimar, baute als administrativer Leiter die Stiftung Schloss Neuhardenberg mit auf und berät und vertritt seit vielen Jahren Unternehmen, Kultureinrichtungen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeits- und angrenzenden Sozialversicherungsrechts. Daneben berät er Stifter und Stiftungen bei der Konzeption, Errichtung und dem Betrieb von Stiftungen in allen stiftungs- und zivilrechtlichen Fragen einschließlich dem Gemeinnützigkeitsrecht. Ehrenamtlich engagiert sich Herr von Bargen im Vorstand der Kulturstiftung des Freistaats Sachsen.